KI-Verordnung – Ihre Pflichten und Handlungsbedarf

istockphoto.com / Aree Sarak

Themen

19.01.2026

KI-Verordnung – Ihre Pflichten und Handlungsbedarf

Autorin: Malu Schäfer

Die europäische KI-Verordnung (EU AI Act) ist in Kraft. Verstöße können Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Umsatzes nach sich ziehen. 

Um Strafen zu vermeiden, beachten Sie bitte folgende Pflichten:

Was ist Pflicht?

  • Verbotene KI-Praktiken vermeiden
    (z. B. Social Scoring, manipulative KI, biometrische Echtzeitüberwachung)
  • Transparenz sicherstellen
    KI-generierte Inhalte müssen klar gekennzeichnet sein.
  • Risikomanagement und Dokumentation
    Für Hochrisiko-KI-Systeme: Risikoanalyse, technische Dokumentation, Protokollierung.
  • Schulungspflicht erfüllen
    Mitarbeitende müssen seit 02.02.2025 nachweislich über KI-Kompetenz verfügen.
  • Compliance-Strukturen einrichten
    KI-Beauftragte benennen, interne Richtlinien umsetzen.
  • Meldepflichten beachten
    Vorfälle an zuständige Behörden melden.

Was müssen Sie jetzt tun?

  • Prüfen Sie Ihre KI-Systeme: Einstufung nach Risikokategorien und die Einhaltung von Verboten für bestimmte KI-Praktiken.
  • Kennzeichnen Sie KI-Inhalte: Transparenzpflicht umsetzen.
  • Schulen Sie Ihr Team: KI-Kompetenz sicherstellen.
  • Dokumentieren Sie Prozesse: Risikobewertung, technische Dokumentationen und Notfallplan. Pflicht für Hochrisiko-Anwendungen. Datenschutzfolgeabschätzungen erstellen.
  • Richten Sie Governance ein: KI-Beauftragte und Compliance-System und kontinuierliche Überwachung der eingesetzten KI-Systeme. 

Fristen:

  • Erste Pflichten (Verbote bestimmter KI-Praktiken, Schulungspflicht) gelten seit Februar 2025.
  • Weitere Pflichten (Dokumentation, Transparenz für generative KI) folgen bis August 2026.
  • Vollständige Anwendung inkl. Produktsicherheitsvorgaben ab August 2027.


Sie wissen noch nicht genau was zu tun ist oder haben noch keine Strategie, wie und wofür Sie KI in Ihrem Unternehmen einsetzen?

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen und zur Unterstützung bei allen Themen rund um die KI-Verordnung steht Ihnen unser Netzwerkmitglied Michael Trabert zur Verfügung – sowohl als externer KI-Beauftragter als auch für individuelle KI-Schulungen und Compliance-Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Er hat zudem ein großes Netzwerk von über 50 KI-Experten, die bei KI-Implementierung (firmeneigener Chatbot, KI-Telefonchatbot, etc.) behilflich sind.

P.S.: In einem kostenlosen 20-minütiges Videotraining erhalten Sie nähere Infos zu den Themen „DSGVO-Cyberschutz inkl. KI-Verordnung“.


Kontakt:
Michael Trabert, 
Fachberater für Cyber-Risiken mit TÜV Rheinland Zertifikat 
Zertifizierter AI Trainer & KI Experte

Telefon: +49 160 76 121 88

Email: kontakt@trabert-unternehmerkonzepte.de



 

Verwandte Artikel