Bild: Schulung der Geschäftsführung

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Frankfurt am Main, 27.01.2026

NIS-2 in Kraft: Schulungspflicht für Geschäftsleitungen konkretisiert

BSI-Handreichung nennt drei Kompetenzen nach § 38 BSIG

Autorin: Sarah Richter

Mit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) Anfang Dezember 2025 gelten in Deutschland neue Anforderungen an das Cybersicherheits-Risikomanagement.

§ 38 des novellierten BSI-Gesetzes (BSIG) verpflichtet Geschäftsleitungen „besonders wichtiger“ und „wichtiger“ Einrichtungen zur Umsetzung und Überwachung von Cybersicherheits-Risikomanagementmaßnahmen sowie dazu, Cybersicherheitsrisiken und entsprechende Managementpraktiken fachlich bewerten zu können.
Regelmäßige Schulungen dienen der Sicherstellung dieser erforderlichen Management-Urteilsfähigkeit.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Oktober 2025 eine vorläufige Handreichung zur „NIS-2-Geschäftsleitungsschulung“ veröffentlicht.

ADVISORI unterstützt Unternehmen bei Planung, Durchführung und Dokumentation entsprechender Schulungen.

Pflichten und Haftungsbezug

§ 38 BSIG sieht vor, dass Geschäftsleitungen bei schuldhafter Pflichtverletzung ihrer Einrichtung nach den Regeln des Gesellschaftsrechts für verursachte Schäden haften können.

Die Schulungspflicht zielt darauf, Risiken und Risikomanagementpraktiken der IT-Sicherheit einordnen und deren Auswirkungen auf die erbrachten Dienste beurteilen zu können.

Drei Kompetenzfelder für die Geschäftsleitung

  1. Risiken erkennen und bewerten (Risikoanalyse): Bewertung von Cybersicherheitsrisiken anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß.
  2. Risikomanagementmaßnahmen einordnen: Verständnis für Zweck, Angemessenheit und Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie deren Bedeutung für Geschäftsprozesse und Zielerreichung.
  3. Auswirkungen beurteilen (Business Impact): Einordnung der Auswirkungen von Cybersicherheitsrisiken auf die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der erbrachten Dienste sowie auf wirtschaftliche, rechtliche und reputative Belange.

„Gefordert ist Management-Urteilsfähigkeit – nicht technisches Detailwissen“, erklärt ADVISORI.

Rhythmus und Dokumentation

Als Orientierung wird ein Wiederholungsintervall von mindestens drei Jahren genannt; bei wesentlichen Veränderungen können zusätzliche Schulungen erforderlich werden.

Über ADVISORI

ADVISORI FTC GmbH berät Unternehmen zu Cybersecurity, Informationssicherheit, Regulatorik und Risikomanagement.

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