Eine Person hält einen geöffneten Laptop vor einem Großrechnern in der Hand

Photocreo Bednarek | stock.adobe.com

Themen

16.01.2026

Erfolge der politischen Arbeit: Internet & Digitales

Gründung eines Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung

Der BVMW begrüßt die Gründung des neuen Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung in Deutschland ausdrücklich. Diese zukunftsweisende Entscheidung zeigt das ernsthafte Bemühen der Bundesregierung, den digitalen Wandel in unserem Land aktiv zu gestalten und voranzutreiben. Damit endet die Zersplitterung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesministerien, die echte Fortschritte verhindert hat.

In einer Zeit, in der digitale Technologien schnell voranschreiten und immer mehr Einfluss auf unsere Wirtschaft und Gesellschaft ausüben, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir entsprechende Strukturen schaffen, um diesen Wandel effektiv zu begleiten. Das neue Ministerium bietet die Möglichkeit, übergreifende Strategien zu entwickeln, die nachhaltige Digitalisierung in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern und die digitale Infrastruktur zu stärken.

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung

Die Geschichte der Netzwerk- und Informationssicherheit in Europa wird durch die Einführung der NIS-Richtlinie geprägt, die erstmals 2016 verabschiedet wurde, um ein hohes Niveau an Cybersicherheit in der EU zu gewährleisten. Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland hat zwar einige Zeit in Anspruch genommen, doch nun begrüßt der BVMW das NIS-2 Umsetzungsgesetz grundsätzlich als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in unserem Land.

Mit der neuen Gesetzgebung wird ein einheitlicherer und umfassenderer Schutz kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste gewährleistet. Die neuen Regelungen helfen dabei, Schwachstellen in der IT-Sicherheit systematisch zu identifizieren und zu beseitigen, wodurch Unternehmen und öffentliche Institutionen besser gegen Cyberbedrohungen gewappnet werden. Dies ist insbesondere für den Mittelstand von Bedeutung, der oft Zielscheibe von Cyberangriffen ist und dessen Schutz für die gesamte Wirtschaft essenziell ist.

Trotz Fortschritten im Bereich der Cybersicherheit bleibt es für viele mittelständische Unternehmen unklar, inwiefern sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind. Zahlreiche Unternehmerinnen und Unternehmer sind unsicher, ob diese gesetzgeberischen Vorgaben auf ihre Betriebe Anwendung finden.

Um hier Klarheit zu schaffen, benötigen mittelständische Unternehmen dringend präzise Informationen über ihre spezifischen Verpflichtungen sowie über ihren aktuellen Sicherheitsstatus. Diese Informationen sind entscheidend, um die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie effizient umsetzen zu können. Viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger erwarten von dieser Richtlinie eine strukturierte Weiterentwicklung der Cybersicherheitslandschaft in Deutschland.

Die steigende Nachfrage nach Fachwissen und die begrenzten internen Ressourcen führen vermehrt dazu, dass Unternehmen externe IT- Sicherheitsfachkräfte hinzuziehen. Dies ist zum Teil auf einen Mangel an qualifiziertem Personal zurückzuführen, aber auch auf die komplexen Bedrohungen und rechtlichen Anforderungen, mit denen sie konfrontiert sind. Der Rückgriff auf externe Expertise wird somit zu einem gängigen Ansatz, den viele Unternehmen als notwendig erachten, um einen angemessenen Schutz und die Einhaltung von Vorschriften sicherzustellen.

Mittelständische Betriebe stehen vor der Herausforderung, ihre Sicherheitslage realistisch einzuschätzen, die Mitarbeitenden aktiv einzubinden und externe Fachkenntnisse effektiv zu nutzen. Die EU-Richtlinie kann dabei eine wertvolle Hilfestellung bieten, aber nur, wenn die Unternehmen die Vorgaben verstehen und bereit sind, diese in die Praxis umzusetzen.

Lesen Sie hier mehr über unsere politischen Erfolge

Erfolge der politischen Arbeit des BVMW  pdf / 2,2 MB

Verwandte Artikel