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02.05.2022

Gesetzliche Änderungen und ihre Auswirkungen

Wolfgang Thanner
Unternehmen haben eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Ob Datenschutz- oder Corona-Vorgaben, die Umsetzung ist mit viel Arbeit verbunden. Was aber, wenn man Spezial-Programme entwickelt, die direkt gesetzliche Regelungen berücksichtigen?

Gesetzliche Änderungen: Was sie für die Arbeit von Softwareherstellern bedeuten

Während manch Unternehmen im Lockdown ganz schließen musste oder seinen Betrieb weitgehend herunterfuhr, hatten Steuerberater und (Lohn)Buchhalter alle Hände voll zu tun. Aber nicht nur sie: Auch betriebswirtschaftliche Software-Anbieter gerieten durch die zahlreichen gesetzlichen Hauruckverfahren unter Druck.

Schließlich sind sie es, die durch ihre Anpassungen im Programm Steuerberater und (Lohn)Buchhalter überhaupt erst zur Umsetzung etwaiger Änderungen befähigen. Das gilt sowohl in Sachen Kurzarbeit als auch bei der aktuell geplanten Energiepreis-Pauschale und dem Steuerentlastungsgesetz 2022.

Fritz Lindner, Leiter der Abteilung Lohn- und Gehaltsabrechnung beim Softwarehersteller und BVMW-Mitglied Agenda, spricht über die Herausforderungen, die ihm und seinem Team seit März 2020 begegnen.

Es ist zu etwas Besonderem geworden, wenn Fritz Lindner oder eines seiner Teammitglieder Zeit zum Durchatmen findet. Schließlich steht die Umsetzung des Steuerentlastungsgesetzes 2022 schon in den Startlöchern. Ebenso haben die Software-Experten die geplante Energiepreis-Pauschale im Blick.

Seit März 2020 haben Anbieter für betriebliche Software kaum Zeit für „Schönheitseingriffe“ am Programm. Auf dem Dienstplan stehen stattdessen gesetzliche Neureglungen zur Kurzarbeit und Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz wie Quarantäne oder Kinderbetreuung.

All diese Änderungen müssen die Softwareexperten umgehend im Programm implementieren. Nur so können ihre Kunden wie Steuerberater und Lohnbuchhalter – aber auch Unternehmen, die ihre Buchhaltung bzw. ihre Löhne selbst machen – rechtzeitig ihre Arbeit erledigen.

„Das bedeutete für uns, dass wir seit 2020 unsere Pläne in Sachen Entwicklung komplett auf den Kopf stellen mussten. Zeit für das, was wir eigentlich für 2020 und 2021 geplant hatten, haben wir durch die vielen Sonderbestimmungen während der Corona-Krise weniger gefunden. Stattdessen mussten wir unsere Kapazitäten auf gesetzliche Änderungen fokussieren“, erklärt Lindner.

Die nächste Herausforderung: Das Steuerentlastungsgesetz 2022

Hat der Fiskus eine gesetzliche Änderung auf den Weg gebracht, heißt es für Software-Anbieter zunächst: recherchieren. Wie genau soll das neue Gesetz aussehen? Wie sieht eine potenzielle Umsetzung in der Software aus? Welche zusätzlichen Felder benötigen Anwender dafür im Programm?

„Bei sozialversicherungsrechtlichen Änderungen fällt uns die Informationsbeschaffung meistens etwas leichter. Hier informiert die ITSG oder das Arbeitsamt umfangreich und stehen als Ansprechpartner bei Unklarheiten zur Verfügung. Schwieriger ist das bei steuerlichen Änderungen seitens der Finanzverwaltung. Hier hilft oftmals nur eine intensive Recherche oder das Warten auf ein Schreiben seitens des BMF“, gibt Lindner einen Einblick in seine Arbeit.

Hat der Produktmanager die wichtigsten Bausteine zum geplanten neuen Gesetz zusammengetragen, geht es gemeinsam mit der Entwicklung an die Umsetzung. Sobald das Team die Änderung ins Programm eingepflegt hat, ist der Controller an der Reihe. Er testet jetzt intensiv die Neuerung.

„Gerade bei dem geplanten Steuerentlastungsgesetz werden vor allem unsere Tester gefragt sein. Da das Gesetz rückwirkend in Kraft tritt, müssen wir sicherstellen, dass das Programm auch vergangenheitsbezogene Aspekte richtig korrigiert,“ so Lindner.

Im Anschluss aktualisieren die technischen Redakteure die Informationen für Anwender und zeichnen gegebenenfalls neue Online-Seminare auf. „Und klar, auch die Hotline wird mehr zu tun haben. In den Hochphasen der Kurzarbeit standen die Telefone bei uns nicht mehr still. Viele rechneten KUG zum ersten Mal ab und hatten dementsprechend viele Fragen.“

Hoffnung auf ruhigere Zeiten

Bis zu 50 Prozent mehr Überstunden und auf gesetzliche Änderungen fokussiert: Es waren zwei herausfordernde vergangene Jahre, die Fritz Lindner dank seinem Team erfolgreich gemeistert hat. Nach dem Steuerentlastungsgesetz hofft er auf ruhigere Zeiten – auch um sich wieder etwaigen Schönheitseingriffen am Programm zu widmen, die den Alltag der Kunden noch stärker vereinfachen sollen.

Fritz Lindner leitet bei Agenda die Abteilung Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Gesetzliche Änderungen gehören für ihn zur Normalität. Allerdings führte die Intensität seit 2020 dazu, dass sein Team mehr Zeitdruck hatte, mehr Überstunden leistete und weniger Kapazitäten für neue Programmfunktionen hatte.

Über Agenda

Die Firma Agenda wurde im Jahr 1984 gegründet und ist seither inhabergeführt. Der Software-Hersteller mit Sitz in Rosenheim zählt heute mehr als 350.000 Nutzer. Darunter sind vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe. Zum Produktportfolio gehören Lösungen aus den Bereichen Personalwesen, Rechnungswesen, Steuerberechnung und Office-Management.

Mit dem integrierten System aus Software, IT-Lösungen, Service und Wissen bietet Agenda seinen Anwendern ein professionelles Werkzeug für die tägliche Arbeit. Zum besonderen Service von Agenda zählen die individuelle Betreuung der Kunden und Fortbildungsangebote, wie regelmäßige Online-Seminare. Weitere Informationen finden Sie unter agenda-software.de.

Pressekontakt
Susanne Hoffmann, Presse
E-Mail: presse@agenda-software.de

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