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30.04.2024

Rückwirkende Förderung für Forschung und Entwicklung jetzt noch attraktiver - Fristablauf nicht verpassen!

Mitglied Sabine Hentschel Fördermittelberatung gibt wichtige Tipps für den Mittelstand

Autorin: Sabine Hentschel

Die Fördermittellandschaft in Deutschland gleicht einem üppig bestückten Buffet: reichhaltig und variantenreich, jedoch zunächst überwältigend für diejenigen, die nicht wissen, wo sie starten sollen. Dabei sind Fördermittel vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen der Zaubertrank für Wachstum und technologische Sprünge.

Hier kommen die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (www.foerderdatenbank.de) und die Förderberatung des Bundes (www.foerderinfo.bund.de) ins Spiel. Diese digitalen Schatzkarten sind Ihre Wegweiser durch den Förderdschungel. Sie bieten gut strukturierten und übersichtlich aufbereiteten Zugriff auf Tausende von Programmen und helfen Ihnen, die Nadel im Heuhaufen zu finden.

Eine kleine Auswahl aus der Förder-Hitliste für den Mittelstand:

  • ZIM-Förderung (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand): Der Popstar unter den Förderprogrammen: Fördert die Entwicklung neuer oder signifikant verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen.
  • GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“): Unterstützt Investitionen der gewerblichen Wirtschaft, die Arbeitsplätze schaffen oder sichern.
  • go-digital Zuschussprogramm, um Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen zu optimieren.
  • KMU-innovativ: Ermöglicht eine Förderung für besonders innovative Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen.
  • Forschungszulage: Steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren.

Das Forschungszulagengesetz – jetzt noch attraktiver

Die Forschungszulage ist aus meiner Sicht aktuell auf Platz eins in der Förder-Hitparade. Vor allem aber das einzige Förderprogramm, das eine rückwirkende Förderung ermöglicht. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes sind förderfähig unabhängig von Unternehmensgröße und Branche. Die Forschungszulage ist noch attraktiver, seitdem sie am 27.03.2024 durch das Wachstumschancengesetz nochmal aufgebessert wurde.

Was ändert sich?

Das Wichtigste zuerst: Bisher war die Forschungszulage bis 2026 zeitlich begrenzt – mit der Gesetzesänderung gilt sie nun unbefristet. Zudem wurde die Bemessungsgrundlage von bisher 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR angehoben, d.h. die maximale Förderung steigt von 1 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR pro Jahr. Neben Personalkosten und externen Entwicklungskosten werden künftig auch Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen gefördert. Zudem steigt die effektive Förderung für externe Entwicklungsaufträge von bisher 15% auf 17,5%. Der Stundensatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern wird von 40 EUR auf 70 EUR je Arbeitsstunde angehoben. Außerdem können KMUs künftig eine Erhöhung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte beantragen, d.h. sie steigt von 25 auf 35 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Was wird gefördert?

Die Forschungszulage fördert nachstehende Leistungen aus Einzel- oder Kooperationsprojekten der Grundlagenforschung, industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung mit 25 %:

  1. Eigenbetriebliche Forschung
  2. Externe Forschungsaufträge
  3. Eigenleistungen eines Einzelunternehmers oder Mitunternehmers
  4. Investitionskosten

Fristablauf nicht verpassen

Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von 4 Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch entstanden ist, gestellt werden. Die Antragsfrist für das Jahr 2020 endet dem­nach Ende 2024! – also, liebe Unternehmer, ran an die Fördermittel! Diese Chance lässt man sich nicht entgehen.

Der erste Antrag ist erfahrungsgemäß der Schwierigste. Nach dem dritten oder vierten, stellt sich eine gewisse Routine ein, da der Aufbau vieler Antragsverfahren ähnlich gestaltet ist. Und dabei ist zu betonen: Ein Fördermittelzuschuss muss keine einmalige Sache sein! Wenn sich Ihr Unternehmen und Ihre Projekte dazu eignen, können Sie mehrere Zuschüsse pro Jahr beantragen. Unternehmen, die für sich erkannt haben, dass Zuschüsse ein wichtiges Instrument für die Wettbewerbsfähigkeit sind, nutzen diese Möglichkeit regelmäßig.

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S. Hentschel

Sabine Hentschel, Fördermittelberaterin

Kontakt:

Die Hentschel Fördermittelberatung ist spezialisiert auf F&E Förderung und unterstützt mittelständische Unternehmen und Konzerne schnell und praxisnah bei der Antragstellung.

Hentschel Fördermittelberatung für Forschung & Entwicklung

Oberföhringer Str. 127 b, D-81925 München

Fon +49/89/23164818

s.hentschel@hentschel-foerdermittel.de

www.hentschel-foerdermittel.de

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