56. Treffen von „Präzision aus Jena“ bei der FBGS Technologies GmbH in Jena
„Vier von fünf mittelständischen Unternehmen sind Personenunternehmen, deren Gewinne auf Ebene der Gesellschafter der Einkommensteuer unterliegen. Das ohnehin sehr hohe Steuerniveau in Deutschland führt bereits heute dazu, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Gesellschaften weniger Kapital zur Verfügung stellen können, welches für Rücklagen, Innovationen und Investitionen dringen benötigt wird“,
erläutert Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW.
„Zugleich zahlen immer mehr Fachkräfte den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent.“ Der Auffassung von Bundesfinanzminister Lindner, dass eine drastische Erhöhung des Spitzensteuersatzes die wirtschaftliche Entwicklungen in Deutschland strangulieren würden, stimmt der Mittelstandsverband daher uneingeschränkt zu:
„Vor dem Hintergrund der hohen Inflation sollte die deutsche Wirtschaft in der Breite vielmehr entlastet und nicht weiter belastet werden. Dass die anderen beiden Koalitionspartner weitere Entlastungen nur mittragen würden, wenn höhere Einkommen stärker belastet werden, verfehlt auch im Hinblick auf die Problematik der kalten Progression jegliche Zielsetzung und ist schlichtweg ungerecht“,
so Jerger. Die kalte Progression beschreibe den paradox anmutenden Fall, dass Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhungen oder Personenunternehmer trotz Gewinnsteigerung real weniger Einkommen zur Verfügung haben. Dieser Fall tritt ein, wenn die entsprechende Erhöhung lediglich die Inflation ausgleicht, die Steuerbelastung jedoch stärker als das Einkommen steige.
„Unter dem Stricht profitiert nur der Staat durch steigende Steuereinnahmen“, so der BVMW-Chef.
„Bei der kalten Progression handelt es sich also um eine versteckte Steuererhöhung, die vor allem den Mittelstand und seine Beschäftigten belastet – und das in Zeiten, in der die öffentliche Hand Rekordsteuereinnahmen verzeichnet. Die kalte Progression muss deshalb abgemildert und letztendlich ganz beseitigt werden – und das für alle“, betont Jerger.
Das Argument der fehlenden Gegenfinanzierung sei nicht haltbar, da Mehreinnahmen aus der kalten Progression nicht vorgesehen seien und eine Einplanung im Haushalt nicht legitim sei.
Quelle: PM 36/22 BVMW v. 09.06.2022