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Die Corona-Wirtschaftshilfen laufen demnächst aus: Noch bis 15. Juni 2022 können Anträge auf Überbrückungshilfe IV, Neustarthilfe 2022 und Härtefallhilfe gestellt werden. Anträge auf Bayerische Sonderhilfe Weihnachtsmärkte und Schausteller können noch bis zum 31. Mai gestellt werden. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: "Mit jedem Tag lässt Bayerns Wirtschaft Corona immer weiter hinter sich. Dank der Wirtschaftshilfen von Bund und Länder konnte eine grössere Insolvenzwelle verhindert werden. Dafür wurden allein im Freistaat insgesamt über 10 Milliarden Euro an bayerische Betriebe ausbezahlt. Unternehmen sollten diese letzte Chance nutzen und jetzt noch prüfen, ob sie möglicherweise antragsberechtigt sind. "
Anträge müssen online und in den meisten Programmen über prüfende Dritte gestellt werden, also Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer. Falls Anträge noch nicht gestellt sind, empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit prüfenden Dritten. Ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch ist nachzuweisen.
Am 30. Juni enden die für die Corona-Wirtschaftshilfen notwendigen beihilferechtlichen Grundlagen der EU-Kommission. Zudem sind die allermeisten Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern seit 3. April 2022 aufgehoben.
Nähere Informationen finden sich auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums: www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ueberbrueckungshilfe-corona/.
Quelle: Pressemeldung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 18. Mai 2022 (PM 239/22)
Ansprechpartner: Aaron Gottardi, stv. Pressesprecher