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Veranstalter:in
Mo., 23. Feb. -
Fr., 27. Feb. 2026
08:00 — 16:30
Ausbilder zu sein ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, für die man sowohl persönlich als auch fachlich geeignet sein muss und für die man nicht von heute auf morgen übernehmen kann. Bei Auszubildenden, die sich in einem für sie völlig neuen Beruf zurechtfinden müssen und sich im Unternehmen zurechtfinden müssen, ist ein Ausbilder der erste Kontakt.
Es gibt nur wenige Charaktereigenschaften, die ein Ausbilder mit sich bringen sollte, um Auszubildende zu gut ausgebildeten Fachkräften von morgen zu machen: Aufgeschlossenheit, Motivation und eine klare Führung.
Pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten müssen neben persönlicher und fachlicher Eignung vorhanden sein. Die einzige anerkannte und einheitliche Qualifikation zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse ist die Ausbilderprüfung (auch „Ausbilderschein“ genannt).
1.Die Bedingungen für die Ausbildung überprüfen und die Ausbildung planen
2. Ausbildungsvorbereitung und Mitwirkung bei der Einstellung von Lehrlingen
3. Ausbildung absolvieren
4. Ausbildung beenden.
Die schriftliche Prüfung beinhaltet die Bearbeitung von fallbezogenen Aufgaben aus allen Ausbildungsbereichen. Es handelt sich bei diesen Prüfungsaufgaben um Multiple-Choice-Aufgaben (Programmaufgaben), bei denen es mehrere Antwortmöglichkeiten gibt und die Anzahl der korrekten Lösungen angegeben wird. Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ ist die Grundlage für die Bewertung, was bedeutet, dass die Aufgabe erst dann als korrekt eingestuft wird, wenn alle korrekten Lösungen identifiziert wurden.
Die praktische Prüfung umfasst die Präsentation oder die praktische Durchführung einer betrieblichen Ausbildungssituation und ein anschließendes Fachgespräch. In der praktischen Prüfung sollen Fähigkeiten zum Planen, Durchführen und Kontrollieren einer Ausbildungssituation nachgewiesen werden.
Im Anschluss hieran findet ein Fachgespräch statt, in dem die zu prüfende Person die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation zu begründen hat. Die Prüfungsdauer beträgt maximal 30 Minuten (15 Minuten Präsentation oder praktische Durchführung und 15 Minuten Fachgespräch).
Weitere Informationen finden sie auf der Homepage ihrer IHK.
Bei Fragen, stehe ich Ihnen unter der 0176 63323029 zur Verfügung.