Coronahilfen Rückzahlung

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19.04.2023

Rückforderung der Corona-Soforthilfen

BVMW Webimpuls am 18. April informierte über den Stand der Dinge

Autor: Edgar Jehnes

Seit Ende letzten Jahres erhalten rund 240.000 Unternehmen in Bayern die Aufforderung, ihre Berechtigung für COVID Soforthilfe aus 2020 eigenständig in einem Online-Verfahren zu überprüfen. Hierbei droht vielen Unternehmen jetzt eine Rückzahlungspflicht bis Ende Juni 2023.

In NRW hatte es eine Riesen-Klatsche für die Landesregierung gegeben: Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in ein Berufungsverfahren zu den Rückzahlungsforderungen bei den Corona-Soforthilfen von 2020 entschieden. Wieder wurden die Unternehmer gestärkt, die geklagt und bereits in erster Instanz gewonnen hatten. Siehe hier. Experten gehen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts, gegen das keine Revision mehr zulässig ist, stark davon aus, dass noch im Verlauf dieses Jahres eine endgültige Einschätzung der Rechtslage durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgen wird. Es könnte sich also eventuell lohnen, mit seiner Rückzahlung zu warten, bis diese Prüfung abgeschlossen ist. Nähere Informationen hierzu lesen Sie bitte hier.

Bei einem BVMW-Webimpuls am 18. April 2023 erläuterte Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang die Rechtslage für Bayern und legte dar, wie Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer jetzt richtig verhalten und gegebenenfalls erfolgreich wehren können. Das Resümee: Es könnte sich lohnen, zunächst einmal nicht zurück zu zahlen und auch den Rückzahlungsprozess im Internet nicht in Gang zu setzen. Wer eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat, sollte prüfen, ob sie einspringt. Einen Anwalt einzuschalten, könnte sich lohnen. Die Präsentation von Dr. Lang können Sie sich mit einem Klick hier herunterladen. RA Dr. Lang steht für weitere Fragen zur Verfügung: Rechtsanwalt Dr Alexander Lang, info@Steinbock-partner.de, 0931 22222, www.steinbock-partner.de.

Zugeschaltet war Sanne Kurz (Bündnis90/Die Grünen), Mitglied des bayerischen Landtags. Die Fraktion hatte einen Dringlichkeitsantrag im Landtag eingebracht, der abgelehnt wurde. Die Rede von Frau Kurz zum Dringlichkeitsantrag kann man hier nachlesen.

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90409 Nürnberg

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