Corona Rückzahlungen Update

Themen

Unternehmertum
27.07.2023

Teilerfolg bei Corona-Soforthilfe-Überprüfung: Online-Verfahren nicht mehr verpflichtend

Rückmeldung über das Online-Verfahren nicht mehr notwendig +++ BVMW-Empfehlung: nicht am Online-Rückmeldeverfahren teilnehmen +++

Autor: Edgar Jehnes

In Sachen Überprüfung und Rückzahlung von Corona-Soforthilfe-Zahlungen aus dem Jahr 2020 hat sich die Regierung von Oberbayern bewegt. Aufgrund der vor dem Verwaltungsgericht München anhängigen Klage (Az: M 31 E 23.2612) hat sie nun ausdrücklich erklärt, dass eine Rückmeldung über das Online-Verfahren nicht mehr notwendig sei. Damit ist der Teil der Klage, der sich auf die Rechtswidrigkeit des Online-Verfahrens bezieht, für das Gericht in München erledigt.

„Der Mittelstand.BVMW ist sehr zufrieden mit diesem wichtigen Teilerfolg. Es lohnt sich also durchaus, behördliche Anordnungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls auch gerichtlich klären zu lassen. Wir hoffen weiterhin, dass im nächsten Schritt der gesamte Rückmelde-Prozess für rechtswidrig erklärt wird und damit insbesondere kleine Unternehmen von zusätzlichen Belastungen in dieser schwierigen wirtschaftlichen Zeit verschont bleiben“, sagt Edgar Jehnes vom BVMW Nordbayern.

Die Rechtsanwälte Nils Bergert und Dr. Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock & Partner, die ein mittelständisches Unternehmen aus Oberbayern in der Klage vertreten, ergänzen: „Mit der Klage konnte ein wichtiger erster Teilerfolg erzielt werden. Wir raten weiterhin allen Beteiligten, sich anwaltlich vertreten zu lassen und gerade nicht am Online-Rückmeldeverfahren teilzunehmen. Auf schriftlichem Weg können alle Kosten mitgeteilt und es kann auch direkt argumentiert werden, warum keine Rückzahlungspflicht besteht. Das Hauptverfahren bezüglich der Rechtmäßigkeit der Rückforderungen läuft weiter.“

Zu der von der Bayerischen Staatsregierung angekündigten Härtefall-Kommission betont der Politik-Beauftragte des BVMW in Bayern Achim von Michel: „Als große Interessensvertretung des Mittelstands in Bayern halten wir es für geboten, zügig in diese Kommission berufen zu werden.“

Die Kommission soll entscheiden, in welchen Fällen ein Erlass der Rückforderung der Corona-Soforthilfe in Betracht kommt, da eine unverschuldete wirtschaftliche Notlage vorliegt und die Rückzahlung für die Betroffenen existenzbedrohend wäre. Gemäß Antwort der Staatsregierung vom 20. Juli auf eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIER GRÜNEN wurde über die Besetzung der Kommission bisher nicht entschieden.

Warten wir ab, wie es im Herbst mit der Hauptsache des Verfahrens (Rechtswidrigkeit der gesamten Überprüfung) weitergeht. Wir empfehlen, zunächst das Online-Verfahren nicht zu nutzen und stattdessen weiter abzuwarten, da die Frist ja ohnehin bis 31.12. verlängert wurde.

Jehnes edgar

Edgar Jehnes

Leiter des Kreisverbandes Nürnberg

Schopenhauerstraße 21

90409 Nürnberg

Germany

Google Maps

Verwandte Artikel