Zeiterfassung, Stechuhr

Susanne Plank, Pixabay

Themen

Recht
Berlin, 03.01.2023

Arbeitszeitgesetz: „Mehr Eigenverantwortung wagen“

Was bedeutet das Urteil zur Arbeitszeiterfassung für mittelständische Unternehmen? BVMW-Chefvolkswirt Hans-Jürgen Völz dazu im Gespräch mit dem Hessischen Rundfunk.

„Das Grundproblem liegt aktuell in der bestehenden Rechtsunsicherheit. Unternehmen befürchten zukünftig verschärfte Regelungen zur Arbeitszeiterfassung und damit zusätzliche Belastungen tragen zu müssen“, erläutert BVMW-Chefvolkswirt Dr. Hans-Jürgen Völz gegenüber hr-iNFO. Offene Fragen würden zum Beispiel bei den Qualitätsansprüchen der Zeiterfassungssysteme bestehen. Völz: „Was sicherlich keiner will, ist die flächendeckende Einführung der Stechuhr im 21. Jahrhundert.“

Bei Tätigkeiten, die nicht am Schreibtisch ausgeübt werden, wie in der Gastronomie oder auf Montage, sei eine lückenlose Zeiterfassung am PC oder auf Papier sehr umständlich, wenn nicht sogar unzumutbar. Schwierig werde es auch bei den Themen Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit.

„Die korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist in beiderseitigem Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen selbst. Jedem Unternehmen sollte es aber unserer Ansicht nach selbst überlassen sein, wie geltende Rechte einzuhalten sind bzw. wie die konkrete Umsetzung in der unternehmerischen Praxis erfolgt. Also: mehr Eigenverantwortung wagen“, so Völz.

Comeback der Stechuhr? Die neue Erfassung unserer Arbeitszeit (ardaudiothek.de | ab Minute 09:15)

Verwandte Artikel