Schmidt GmbH Pflege mit Niveau
Die vier typischen Gründe
Den eigenen Betrieb als Einzelunternehmen zu führen, hat für den Unternehmer den Vorzug der großen Flexibilität bei geringem administrativem Aufwand. Auch steuerlich ist das Einzelunternehmen, gerade in der Aufbauphase, oft vorteilhaft. Dennoch entsteht häufig der Wunsch, das Einzelunternehmen später in eine GmbH umzuwandeln. Das hat – neben steuerlichen Erwägungen – typischerweise vier Gründe:
Zur Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH muss der Unternehmer sämtliche Vermögensgegenstände und Verträge, die zu dem Einzelunternehmen gehören, auf eine GmbH übertragen. Damit der Vorgang steuerneutral ist, muss die Übertragung in der Regel im Rahmen der Gründung der GmbH oder einer späteren Kapitalerhöhung der GmbH erfolgen. Andernfalls droht eine Aufdeckung stiller Reserven, das heißt ein erhebliches steuerliches Risiko für den Unternehmer.
Üblicherweise erfolgt die Umwandlung in die GmbH in den folgenden Schritten:
Aus steuerlichen Gründen kann es zudem erforderlich sein, auf den Stichtag, zu dem die Übertragung wirtschaftlich erfolgen soll, eine Schlussbilanz des Einzelunternehmens zu erstellen.
Als Alternative zu der erläuterten Übertragung aufgrund eines Einbringungsvertrages kann der Unternehmer seinen Betrieb auch im Wege einer sogenannten Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns gemäß § 152 UmwG auf eine GmbH übertragen. Dieser Weg steht allerdings nur Unternehmern offen, die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind („e.K.“), nicht dagegen Freiberuflern wie etwa Architekten.
Das Verfahren zur Ausgliederung ist etwas komplexer, hat aber einen großen Vorteil gegenüber der Einbringung: Die Übertragung der Verträge im Wege der Ausgliederung erfordert in der Regel keine Zustimmung der Vertragspartner. Die Ausgliederung ist deswegen vor allem dann eine gute Option, wenn eine Vielzahl von Verträgen (z.B. Kundenverträge) übertragen werden müssen oder man sich nicht von der Zustimmung Dritter abhängig machen will.
Die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH kann also viele Vorteile haben und ist – in beiden erläuterten Varianten – in der Praxis gut machbar. Der Vorgang ist allerdings rechtlich und steuerlich komplex. Deswegen sollte frühzeitig ein Rechtsanwalt/Notar sowie ein Steuerberater in die Planung mit einbezogen werden.