Veranstalter:in
Mittwoch,
08. Mai. 2024
14:30 — 15:00
Online
In der ersten Jahreshälfte 2023 entschied das Bundesarbeitsgericht zur gewerberechtlichen Sachbezugsgrenze beim Arbeitsentgelt und lenkte damit den Blick auf ein häufig vorhandenes, aber kaum beachtetes gesetzliches Problem.
Die deutsche Gewerbeordnung von 1869 trifft mit den Vorstellungen vom althergebrachten Deputatlohn der Arbeiterklasse auf die heute vollkommen übliche private Dienstwagennutzung als Gehaltsbestandteil der Angestellten.
Im WebImpuls Arbeitsrecht bespricht Fachanwalt Christian Hrach die Entscheidung und ihre Auswirkungen auf die Praxis.
Christian Hrach
MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater, Bonn
Christian Hrach arbeitet als Fachanwalt für Arbeitsrecht am Standort Bonn und ist Ansprechpartner für alle Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Besondere Aufmerksamkeit widmet Herr Hrach dem Beschäftigtendatenschutz – hier berät und vertritt er Mandanten, insbesondere Arbeitgeber, an der Schnittstelle von arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen.
Nutzen Sie 30 Minuten Kurz & Kompakt Informationen mit anschließenden Fragen & Antworten!
Der WebImpuls ist kostenlos
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Ihr BVMW NRW Südwest TEAM
Sabine & Dr. ALois Kreins
Frank Leipholz, Reza Abdi