Das noch relativ neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, die "Schonfrist" für mittelgroße Unternehmen, die mehr als 50, aber weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, endete am 17. Dezember 2023.
Inzwischen müssen also alle Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten sichere interne Hinweisgebersysteme installieren und betreiben. Nach ein paar Monaten der „Erprobung“ ein guter Zeitpunkt einmal Resümee zu ziehen und vor allem die praktische Umsetzung und vor allen Best Practice Beispiele zu beleuchten. Unsere Rechts-Experten Anna von Laer und Eric Coordes von der Wirtschaftskanzlei Mönig in Münster informieren dazu kurz und knackig in unserer Online-Veranstaltung.

Die Fakten auf einen Blick:
ExpertenImpuls Online
Termin: Montag, 29. April 2024
Zeit: 16:00 – 16:45 Uhr
Thema: Whistleblower-Schutz im Unternehmensumfeld: Compliance, Datenschutz und arbeitsrechtliche Implikationen

  • Rechtliche Grundlagen, Anforderungen an die Unternehmen
  • Compliance, Unternehmens- und Kommunikationskultur
  • Hinweisgeberschutz im arbeitsrechtlichen Kontext
  • Praktische Umsetzung, Fallstricke und best practice Beispiele

Referenten: Anna von Laer und Eric Coordes, Wirtschaftskanzlei Mönig, Münster
Nach einem ca. 30-minütigem Input stehen die Referenten weitere 15 Minuten für eine Diskussion zur Verfügung.

Diese Veranstaltung ist kostenlos. Der ZOOM-Zugangslink wird rechtzeitig vor der Veranstaltung zugesendet.

Anmeldung

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