Der BVMW begrüßt das Rahmenkonzept zur Einführung der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) . Diese Rechtsform bietet eine Chance für die familienexterne Unternehmensnachfolge. Bislang scheiterten treuhänderische Lösungen an komplexen Ersatzkonstruktionen wie dem Doppelstiftungsmodell. Die GmgV löst dieses Problem und sichert den Wirtschaftsstandort Deutschland.
Damit die neue Rechtsform im Mittelstand funktioniert, sieht der BVMW Anpassungsbedarf. In unserer Stellungnahme an die Bundesregierung fordern wir Nachbesserungen an vier Stellen:
- Verzicht auf die Erbersatzsteuer Der turnusmäßigen Erbersatzsteuer fehlt die sachliche und rechtliche Grundlage. Das Gewinnausschüttungsverbot schließt eine persönliche Bereicherung der Mitglieder aus. Eine Substanzsteuer entzieht den operativen Betrieben Liquidität für Investitionen. Wir fordern den Verzicht auf diese Steuer.
- Erfolgsbezogene Finanzierung zulassen Ein Verbot erfolgsbezogener Finanzierungsinstrumente gefährdet Start-ups und wachsende Betriebe. Unternehmen benötigen flexible Instrumente wie Mezzanine-Kapital. Starre Zinszahlungen erzeugen bei fehlenden Gewinnen Liquiditätsdruck. Bewährte Instrumente wie partiarische Darlehen oder stille Beteiligungen müssen möglich bleiben.
- Zweckoffenheit und Holdingstrukturen sichern Die GmgV darf nicht auf gemeinwohlorientierte Zwecke beschränkt werden. Mittelständische Unternehmen müssen agil auf neue Marktanforderungen reagieren. Zudem fordern wir die Zulassung von Holdingstrukturen. Die Rechtsform muss als Beteiligungsträgerin für andere Gesellschaften nutzbar sein.
- Gläubigerschutz und Missbrauchskontrolle stärken Ein-Euro-Gründungen lehnt der BVMW ab. Die Rechtsform benötigt ein gesetzliches Mindestkapital zum Schutz der Gläubiger. Zudem muss der Gesetzgeber verdeckte Gewinnabflüsse an Strohleute oder Dritte unterbinden. Externe Kontrollen durch Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsverbände sind dafür notwendig.
Der BVMW begleitet den weiteren Gesetzgebungsprozess im Sinne der mittelständischen Wirtschaft.
Die Stellungnahme des BVMW zum Rahmenkonzept der GmgV finden Sie hier zum Download.