So bereiten Sie sich auf die Umstellung zur E-Rechnung vor
tippapatt Adobe Stock
Der Mittelstand fordert Verbesserung bei der Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, günstige Rahmenbedingungen für Investitionen sowie konsequenten Bürokratieabbau.
Das Zweite Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG II) steht im Zentrum der aktuellen Diskussionen zur Stärkung des Finanzstandorts Deutschland und zur Mobilisierung von Kapital für Infrastruktur- und Energieinvestitionen. Der Mittelstandsverband BVMW hat eine Stellungnahme zu diesem Gesetzesentwurf veröffentlicht, in der zentrale Forderungen des Mittelstands formuliert werden. Diese umfassen unter anderem die Verbesserung der steuerlichen Behandlung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen sowie den konsequenten Bürokratieabbau.
Die Kernforderungen des BVMW lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Besonders kritisch sieht der BVMW, dass die steuerlichen Vorteile von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen im Gesetzesentwurf nicht ausreichend berücksichtigt werden. Für Start-ups, die häufig nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, sind solche Beteiligungsmodelle ein wichtiges Instrument zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften.
Im Bereich der Investitionen betont der BVMW die Notwendigkeit besserer Rahmenbedingungen. Ein leistungsfähiger Kapitalmarkt ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands unerlässlich, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Start-ups.
Insgesamt erkennt der BVMW zwar positive Ansätze im ZuFinG II, sieht jedoch noch erheblichen Verbesserungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Anreize und den Bürokratieabbau.