FORUM für Personalverantwortliche
Unternehmertreffen gibt Einblick zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
Zu einem Austausch über Möglichkeiten der Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung – dazu hatte der Kreisverband GRZ/SOK vom Bundesverband Der Mittelstand, BVMW und die Vogtlandwerke gGmbH gemeinsam zum Unternehmerfrühstück in die Werkstatt für behinderte Menschen nach Naitschau eingeladen.
Bei den „BVMW-FrühstücksIMPULSEN“ ging es um die Möglichkeit der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. Über 30 Geschäftsleute aus verschiedensten Branchen nutzen die Möglichkeit, die Vogtlandwerke gGmbH kennenzulernen sowie untereinander und mit den Beschäftigten ins Gespräch zu kommen.
Beim Frühstücksempfang stellte Geschäftsführer Oliver Pick die gesetzlichen Grundlagen der Arbeit der 130 Mitarbeiter für die 460 betreuten Beschäftigten vor. Die Produktions- und Dienstleistungsmöglichkeiten umfassen an 4 Standorten im Landkreis Greiz und im Saale-Orla-Kreis: Montage und Konfektionierung, Tischlerei, Metallverarbeitung, Werbetechnik, Stempel und Gravur, Garten- und Landschaftsbau, Gärtnerei, Kfz-Pflege, Wäscherei und GREIKAntine.
Darüber hinaus begleiten die Vogtlandwerke Menschen mit Behinderungen auf sog. ausgelagerten Arbeitsplätzen. Hierbei handelt es sich um Arbeitsplätze in Unternehmen, bei denen der Mensch mit Behinderung durch einen Job-Coach weiter begleitet wird und auch arbeitsrechtlich noch zur Werkstatt gehört. Aus solchen ausgelagerten Arbeitsplätzen können im Idealfall sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderungen im Budget für Arbeit entstehen. Hierbei kann das einstellende Unternehmen bis zu 75 Prozent der Lohnkosten vom Sozialhilfeträger als Minderleistungsausgleich erstattet bekommen.
Bei einem temporär erhöhten Personalbedarf, um etwaige Auftragsspitzen abzufangen, besteht außerdem die Möglichkeit, die mobile Arbeitsgruppe der Vogtlandwerke zu beauftragen (bis zu 8 Personen plus ein Betreuer).
Weiterhin gab der Geschäftsführer den Gästen wichtige Informationen zur Anrechenbarkeit auf die Ausgleichsabgabe, zu der in Deutschland private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet sind, die nicht mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen besetzt haben. Wenn diese Unternehmen Aufträge an eine Werkstatt für behinderte Menschen vergeben, erhalten sie für erbrachte Leistungen eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Arbeitsleistung. Die Hälfte davon können sich die Unternehmen auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.
Bei der anschließenden Werkstattführung durch die Bereiche Konfektionierung, Metall und Tischlerei, in der Eigenprodukte für den Imkereibedarf hergestellt werden, kamen die Gäste mit den Beschäftigten ins Gespräch. Die Vielfalt der Aufträge überraschte und die Herzlichkeit der Beschäftigten berührte alle Gäste. Synergien von wirtschaftlichen Erfolgen und gesellschaftlichen Mehrwert entstanden.
Herzlichen Dank an Oliver Pick und das Team, vor allem aber an die Beschäftigten der Vogtlandwerke gGmbH für ihre Gastfreundschaft.
Kathrin Horn
Weiterführende Informationen: https://www.vogtlandwerke.de/