Mit der Entlassung von Bundesminister Christian Lindner durch Bundeskanzler Olaf Scholz am gestrigen Abend besteht die Ampel-Bundesregierung nicht länger fort.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihrer Kundschaft das Angebot neben der Einweg-Verpackungen, einer wiederverwendbaren Alternative für Speisen und Getränke einräumen.
Das neue Gesetz richtet sich an alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und auch Fast-Food-Ketten, aber auch Kantinen, Betriebsgastronomien und Cateringbetriebe.
Grundsätzlich richtet sich das neue Gesetz an alle Gastronomiebetriebe, die vor Ort bestimmte Verpackungen mit verzehrfertigem Essen oder Getränken befüllen und direkt an Endverbraucher*innen abgeben. Davon betroffen sind Betriebe, die warme oder kalte Lebensmittel zum Sofortverzehr, also zum Verzehr aus der Verpackung ohne weitere Zubereitung, in
1. Einwegbechern, unabhängig von ihrem Material, oder
2. Einwegbehältnissen, zum Beispiel Boxen oder Schalen aus Kunststoff (mit oder ohne Deckel),
anbieten.
So sind zum Beispiel solche Behälter gemeint, in die typischerweise Suppen, Salate, Burger, Obst oder Nudelgerichte verpackt beziehungsweise gefüllt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Behältnisse ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Unter die neuen Regelungen fallen ebenso Behältnisse, bei denen nur die Beschichtung Kunststoff enthält. Keine Rolle spielt es ebenfalls, ob es sich um sogenanntes Bioplastik handelt.
Ausnahmen:
Für große und kleine Betriebe verpflichtend:
Anbringung deutlich sicht- und lesbarer Informationstafeln oder -schilder zum jeweiligen Mehrwegangebot (eigene Mehrwegverpackungen/Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehältnisse)
Möglichkeit 1: Der Betrieb schafft eigene Mehrwegverpackungen an, zum Beispiel aus Kunststoff oder Glas
Möglichkeit 2: Der Betrieb kann mit einem Unternehmen zusammenarbeiten, das Mehrwegverpackungen anbietet (Pool-Mehrwegsystem).
Bitte beachten:
Regelungen für kleine Betriebe (bis 80 qm Verkaufsfläche und maximal 5 Beschäftigte)
Es müssen keine Mehrwegverpackungen bereitgestellt werden, aber die Betriebe müssen Essen und Getränke auf Wunsch der Kundschaft in Becher oder Schalen füllen, die von der Kundschaft mitgebracht werden.
Bitte beachten:
Mehrwegverpackungen stehen für Müllvermeidung, Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz.
weiterführende Informationen über:
https://mehrweg-mach-mit.de/mach-mit/infomaterialien/
https://missionmehrweg.de/gastronomie.html
https://www.ihk.de/erfurt/branchen/tourismus-gastgewerbe/mehrweg-gastronomie-5521198