pixabay, geralt-co2-3139225
Wer Ware importiert, sollte nicht noch die letzte Frist verstreichen lassen
Wer Waren aus Eisen, Stahl, Alu, Zement und Dünger im Drittland einkauft, muss seit dem 01.01.2026 ab Überschreiten der Meldeschwelle von 50 Tonnen Warengewicht CO2-Zertifkate kaufen. Dazu muss sich der Einführer 1. registrieren und 2. eine Zulassung beantragen.
Wer vor dem 31.03.2026 diesen Prozess startet, ist auf der sicheren Seite! Wer nach dem 01.04.2026 merkt, dass er die 50 Tonnen Schwelle irgendwann in 2026 überschreitet, benötigt für das Zulassungsverfahren Geduld. Denn es dauert dann 120 Tage.
Überschreiten Sie in dieser Zeit die Meldeschwelle, bleibt die Ware im Zolllager liegen, bis die Zulassung erteilt ist. Es entstehen Zolllagerkosten, Produktionsausfall und dann auch schon Sanktionen der EU.
Auch ein Dienstleister kann dann nichts mehr für Sie beschleunigen.
Handeln Sie jetzt!
Wer eine Registrierung hat, muss nicht zwangsweise eine Meldung zu den Emissionen an die EU abgeben, solange er nicht die Meldeschwelle übersteigt. Jedoch ist er dann in der Lage schnell zu reagieren, wenn es dazu kommt.
Haben Sie Fragen?
Zollfuchs GmbH
Anke Brucklacher
post@zollfuchs.de