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01.04.2022

Ukraine - von den Folgen des Krieges

Der Ukraine-Krieg stellt auch die Wirtschaft vor große Herausforderungen.

Was muss der deutsche Mittelstand bei den Russland-Sanktionen berücksichtigen? Und wie sollte sich die deutsche Politik aktuell verhalten?

Einschätzung zur aktuellen Lage

von Alexander Graf Lambsdorff, MdB
Stellvertretener Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für Außen-, Sicherheits-, Europa- und Entwicklungspolitik
https://bvmw.info/alexander_graf_lambsdorff

Die russische Führung hat mit dem rücksichtslosen Angriffskrieg gegen die Ukraine das Völkerrecht gebrochen. Die Versuche Putins, dem Westen oder der Nato an dieser Eskalation die Schuld zuzuschieben, sind durchschaubar und rechtfertigen das Verhalten des Kreml in keiner Weise. Deshalb war es richtig, dass der Westen geschlossen, klar und unmissverständlich reagiert und Putins Angriffe glasklar verurteilt hat sowie harte Sanktionen gegen den Kreml verhängt hat. Sie sollen nicht nur die russische Wirtschaft empfindlich treffen, sondern insbesondere die russische Zentralbank und das Finanzsystem des Landes vom internationalen Zahlungsverkehr abschneiden. Gerade in dieser gefährlichen Lage sind Staatskunst und Besonnenheit gefordert. Deshalb ist es richtig, dass Olaf Scholz, Emmanuel Macron und Joe Biden die Tür für Gespräch offen halten und sich gemeinsam mit Nato und EU eng abstimmen.

Klar ist: Die Schlüssel für eine bessere Zusammenarbeit hält Russland selbst in der Hand. Zwar werden die Sanktionen auch Unternehmen bei uns treffen, doch gehen nur circa zwei Prozent der deutschen Exporte nach Russland. Andere Märkte stehen für 98 Prozent, Polen ist beispielsweise wirtschaftlich doppelt so wichtig für Deutschland, von Frankreich, dem Benelux oder den USA ganz zu schweigen. Volkswirtschaftlich sind Sanktionen also zu verkraften, auch wenn gerade Unternehmen, die sehr aktiv im russischen Markt sind, vor Herausforderungen stehen. Genau deshalb ist es wichtig, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner gezielte Hilfen für Unternehmen prüft, die aufgrund der Sanktionen in ihrer Existenz gefährdet sind.

Politisch droht in den nächsten Jahrzehnten ein Kalter Krieg Plus, in dem Russland und China dem Westen vielleicht keinen militärischen, aber politischen und wirtschaftlichen Schaden zufügen. Deutschland muss deshalb außenpolitisch erwachsen werden. Diese Forderung geht über den Konflikt mit Russland hinaus. Mit anderen Demokratien wollen wir ein internationales Umfeld bewahren, in dem die Wirtschaft größtmögliche Planungssicherheit hat. Im Herbst wird die Ampelkoalition eine Sicherheitsstrategie vorlegen, die unsere Werte und Interessen definiert. Berlin sollte Formate wie die Allianz der Demokratien und den G7-Vorsitz nutzen und sich für echte europäische Außenpolitik einsetzen.

Gerade Deutschland und der deutsche Mittelstand, Rückgrat der deutschen Wirtschaft, würden leiden, wenn Peking und Moskau die liberale Weltordnung und die Regeln des Welthandels aushöhlen. Langfristig wollen die Freien Demokraten drei Prozent unseres Bruttoinlandsprodukts in Diplomatie, Sicherheit und Entwicklung investieren. Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner vorgelegten 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr sind zudem ein wichtiger Schritt. Beides sind gute Investition in die Zukunft, wenn wir Frieden und Stabilität, Verlässlichkeit und Planungssicherheit erhalten wollen.

Wichtige Infos zu den Russland-Sanktionen

von Ekaterina Kalinina
Head of Real Estate and Regulatory SCHNEIDER Group

und Dr. Thomas Mundry
Partner, Rechtsanwalt SCHNEIDER Group
https://schneider-group.com/

Banken und Finanzsektor

Womit die westlichen Länder schon lange gedroht haben, ist nun am 2. März geschehen – sieben große russische Banken, darunter auch VTB und Bank Rossiya, sind am 2. März vom SWIFT ausgeschlossen worden. Die Sberbank ist bisher nicht betroffen. Der Ausschluss vom SWIFT bedeutet, dass der internationale Geldverkehr mit diesen Banken erheblich erschwert werden wird. Außerdem sind einige Banken (insbesondere VTB und Bank Rossiya) bereits seit dem 21. Februar von den USA, der EU und vom Vereinigten Königreich sanktioniert worden. Für den Mittelstand empfiehlt es sich, zusätzliche Konten bei nicht sanktionierten Banken zu eröffnen. Am 2. März hat die EU angekündigt, dass keine Euro-Banknoten mehr nach Russland geliefert werden dürfen.

Unternehmen

Am 21. und 24. Februar haben die USA und die EU mehrere russische Unternehmen sanktioniert. Geschäfte mit diesen Unternehmen sind daher nicht mehr oder nur noch beschränkt möglich. Betroffen sind vor allem Unternehmen aus den Bereichen Verteidigung (einschließlich Dual Use), Luftfahrt, Weltraum, Finanzen, Öl und Gas, Telekommunikation, Automobil oder Bergbau. Einige Unternehmen sind namentlich genannt, zum Beispiel Rosneft, Rostelekom, Gazprom und Alrosa. In den USA wird die Erweiterung der Sanktionen gegen weitere russische Großunternehmen besprochen. In dieser schwierigen Lage ist der Mittelstand darauf angewiesen, alle Vertragspartner nach den jeweils aktuellen Sanktionslisten zu überprüfen. Dies gilt vor allem für Vertragspartner aus den vorgenannten Industrien.

Privatpersonen

Auch die US- und EU-Listen der persönlich sanktionierten Privatpersonen wurden erheblich erweitert. Ihre Vermögenswerte werden geblockt oder beschlagnahmt. Betroffen sind nicht nur hohe Beamte, sondern auch bekannte Geschäftsleute. Vor diesem Hintergrund haben bereits einige der sanktionierten Direktoren und Geschäftsleute ihre Positionen aufgegeben, darunter etwa der Leiter des Direktorenrats des Flughafens „Sheremetyevo“.

Gegensanktionen zum Zahlungsverkehr

Die russischen Gegensanktionen sind vor allem darauf gerichtet, die noch vorhandene ausländische Währung (vor allem EUR und USD) im Land zu sichern. Daher sind alle russischen Unternehmen seit dem 1. März 2022 verpflichtet, 80 Prozent ihrer Fremdwährungseinnahmen aus dem Ausland in Rubel zu tauschen. Fremdwährungszahlungen ins Ausland sind verboten. In bestimmten Fällen kann die Genehmigung einer speziellen Regierungskommission eingeholt werden. Geschäfte zwischen Personen aus „feindlichen Ländern“ und „nichtfeindlichen Ländern“ (insbesondere Kauf von Wertpapieren und Immobilien) werden kontrolliert. Seit dem 1. März ist es nicht mehr gestattet, an ausländische Darlehensnehmer Fremdwährungsdarlehen auszuzahlen, selbst wenn die Darlehensverträge bereits vor dem 1. März abgeschlossen worden sind. Rückzahlungen von Darlehen an ausländische Darlehensgeber aufgrund bestehender Verträge sind wohl noch gestattet. Allerdings ist die genaue Auslegung der neuen Währungsbestimmungen noch unklar. Die Ausfuhr von Bargeld durch Privatpersonen ist nunmehr auf 10.000 Euro beschränkt.

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