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01.08.2022

Eine neue Sicht auf die europäische Handelspolitik

Derzeit werden ungefähr 15 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistung im Jahr von der Europäischen Union erbracht, das macht die EU zu einem attraktiven Markt.

Autor: Prof. Dr. René Repasi

Auch wenn Märkte in Asien und Afrika in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich stark wachsen werden, wird weiterhin ein bedeutender Anteil der weltweiten Wirtschaftsleistung in der EU erbracht werden.

Um als Europäische Union auf dem Weltmarkt geschlossener auftreten zu können, ist die gemeinsame Handelspolitik mit dem Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags seit 2009 eine ausschließliche Kompetenz der EU und nicht mehr der Mitgliedstaaten. Insbesondere unter dem Eindruck einer sich in der Folge des Jahrzehnts der Krisen (Euro-Krise, Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg) auflösenden „Globalisierung 1.0“ und den daraus resultierenden Nachwirkungen, zum Beispiel auf globale Lieferketten, hat die Europäische Kommission im Februar 2021 eine neue Handelsstrategie unter dem Titel „An Open, Sustainable and Assertive Trade Policy“ vorgestellt. Mit dieser Anpassung ihrer bisherigen Strategie möchte die Europäische Kommission auf die Herausforderungen der letzten Jahre reagieren und die Handelsstrategie auf eine neue, sich derzeit entwickelnde „Globalisierung 2.0“ ausrichten. Genau hier liegt für mich eine große Chance zur Gestaltung der Welt von morgen. „Indem wir uns heute zum Westen bekennen, bekennen wir uns damit vor allem und hauptsächlich zu einer bestimmten Zivilisation, zu einer bestimmten politischen Kultur, zu bestimmten geistigen Werten und universellen Prinzipien. Keineswegs also nur zu den reicheren Nachbarn“, sagte der erste tschechische Präsident Vaclav Havel bei der Überreichung des Karlspreises 1991. Seine Ideen sollten für die Europäische Union handlungsleitend sein, denn sie gelten nicht nur für unser europäisches Integrationsprojekt, sondern auch für die Beziehungen zu anderen Ländern.

Internationale Standards

Bei der Erfüllung dieses Anspruchs ist für mich wichtig, dass unsere neue Handelspolitik nicht mehr schlicht das alte Paradigma fortführt, demzufolge billige Waren eingekauft und Kapital und komplexe Güter in die Welt ausgeführt werden. Sie muss sich vielmehr weiterentwickeln zu einer fairen, gerechten und bewussten Handelspolitik. Konkret kann das folgendermaßen aussehen: In der klassischen Handelspolitik würde die EU mit ihrem Handelspartner Regelungen über Zollsätze und Einfuhrquoten, den Umgang mit Subventionen oder Investitionen vereinbaren. Erfreulicherweise sollen nach Ansicht der Kommission künftig auch die Kapitel über Handel und Nachhaltigkeit (Trade and Sustainable Development (TSD)) in den Abkommen der EU zwingend vorgesehen sein. Damit sollen Handelspartner dazu verpflichtet werden, internationale Mindeststandards im Bereich der Menschenrechte, der menschenwürdigen Arbeit und des Klima- und Umweltschutzes einzuhalten, wenn sie Zugang zum europäischen Binnenmarkt erhalten wollen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Bereich TSD führte zu einem Streitschlichtungsverfahren zwischen der EU und dem Handelspartner in Form einer unabhängigen und transparenten Überprüfung der Verletzungsvorwürfe durch ein Expertenpanel, an dessen Ende ein Panelbericht steht. Weitere Sanktionen im Falle von Nichteinhaltung kennen die bisherigen TSD-Kapitel nicht. Sowohl der Umfang der TSD-Kapitel als auch ihr Durchsetzungsmechanismus reichen nicht aus, um das Ziel eines nachhaltigen Handels effektiv zu erreichen.

Handel mit der Europäischen Union sollte aber auch darüber hinausgehend direkte positive Folgen für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette haben, also auch jene, die außerhalb des EUBinnenmarktes leben.

Wirkung von europäischen Standards

Als Europäische Union, die wir uns der Erreichung eines hohen Schutzstandards für die Menschen verschrieben haben, die die Produkte für unseren Binnenmarkt herstellen, als der Produkte selbst, die auf unseren Binnenmarkt gelangen, müssen wir uns unserer Vorbildfunktion und der Möglichkeiten bewusst werden, wie man diese umsetzen kann. Neben der Einforderung der Einhaltung derartiger Standards in Handelsabkommen lässt sich auch ein niedrigschwelliger Effekt beobachten, der Brüssel-Effekt. Dabei haben Drittstaaten beziehungsweise Produzenten, die in Drittstaaten niedergelassen sind, EU-Standards freiwillig in ihre eigene Rechtsordnung übernommen bisher war dieser Effekt vor allem auf der Ebene der technischen Standards zu sehen. Neuerdings können wir diesen Brüssel-Effekt auch bei nicht-technischen Schutzstandards beobachten. Zuletzt etwa bei der globalen Übernahme europäischer Datenschutzstandards. Diese extraterritoriale Wirkung von europäischen Standards, die wir zum Schutz des Binnenmarktes und der Verbraucherinnen und Verbraucher für innerhalb der EU ausgehandelt und angenommen haben, ist mir als Mitglied des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) besonders wichtig.

Handel mit der Europäischen Union sollte aber auch darüber hinausgehend direkte positive Folgen für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette haben, also auch jene, die außerhalb des EU-Binnenmarktes leben. Ein ganz wichtiger Baustein für die bewusste Gestaltung europäischer Wirtschaftsbeziehungen ist daher das zukünftige EU-Lieferkettengesetz. Wir haben bei diesem Gesetz – treffender wäre „EU-Wertschöpfungsgesetz“ – die Chance, unsere Werte und Grundprinzipien aktiv in der Wertschöpfungskette zu etablieren. Wenn diese Überzeugungen wie Umweltschutz oder Schutz der Menschenrechte die Grundlage unseres Wirtschaftens in der EU sind, dann sollten sie auch außerhalb des Binnenmarktes eine Basis für wirtschaftliche Beziehungen mit uns bilden. Das macht deutlich, dass das Ziel dieses Gesetzgebungsprojektes ist, die Situation für die Menschen vor Ort zu verbessern. Ein Rechtsakt, der lediglich eine bürokratische Fingerübung beinhaltet und der es dem Letzten in der Wertschöpfungskette ermöglicht, sich seiner Sorgfaltspflichten durch ein vertragliches Hinabreichen in die nächsten Glieder der Kette zu entledigen, kann meines Erachtens dieses Ziel nicht erreichen.

Sorgfaltspflichten verhindern Greenwashing

Die Vorteile eines solchen Gesetzes, wenn es richtig gemacht ist, liegen auf der Hand: In Europa wird eine Fragmentierung durch unterschiedliche nationale Lieferkettengesetze verhindert mit der Folge, dass Unternehmen sich sicher sein können, dass jedes Produkt den gleichen Sorgfaltspflichten unterliegt und ein Greenwashing somit verhindert wird. Gleichzeitig wird ein level-playing field mit Drittstaaten geschaffen, das gleiche Menschenrechts- und Umweltschutzstandards befördert, egal ob es sich um ein europäisches oder ausländisches Unternehmen handelt. Ein Wettbewerb in Europa auf Basis niedrigerer Kosten aufgrund von Verletzungen von Menschenrechten oder Umweltschutzstandards soll damit unterbunden werden.

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