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Themen

Gesundheit
29.10.2021

2. Sitzung des Beirat Gesundheit: Was sich ändern muss

Das aktuelle Pandemiegeschehen sowie Lehren im Umgang mit zukünftigen Pandemien standen im Mittelpunkt der zweiten Sitzung des Beirats Gesundheit des BVMW.

Ferner wurde die gesundheitspolitische Lage nach der Bundestagswahl evaluiert. In Anbetracht der laufenden vierten Infektionswelle, müssen von der Politik zügig Konzepte entwickelt werden, wie zukünftig mit dem Sars-Cov2-Virus umgegangen werden kann, etwa, wenn die Infektionszahlen saisonal ansteigen. So plädiert der Beirat dafür, stets die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Insbesondere ist für die Wirtschaft wichtig, staatlich verordnete Geschäftsschließungen zukünftig nicht mehr als notwendiges Instrument in Betracht zu ziehen. Nach Beratung durch den Beirat Gesundheit fordert der BVMW von der nächsten Bundesregierung folgende Maßnahmen zu ergreifen:

1. Monitoring und Digitalisierung des Meldewesens

Das Monitoring des Pandemiegeschehens der letzten eineinhalb Jahre war desaströs und führte augenscheinlich zu einem weit verbreiteten Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Für das weitere Pandemiegeschehen muss das Monitoring qualitativ besser, lückenloser und vor allem mit Hilfe digitaler Technologien erhoben werden. Ohne die Fähigkeit, das Pandemiegeschehen sowie belastbare Zahlen über die Impfquote in der Bevölkerung verlässlich erfassen zu können, ist eine effektive Pandemiebekämpfung nicht möglich. Die Digitalisierung des Meldewesens im Gesundheitsbereich muss nun zwingend erfolgen, um bürokratische Hürden zu vermeiden, Kosten und Zeit zu sparen und verlässliches Datenmaterial zu generieren. Auch um die Auswirkungen auf die Wirtschaft durch vollständige Lockdowns im Zuge künftiger Pandemien so gering wie möglich zu halten, sind Fortschritte in der Digitalisierung unerlässlich. Anstelle komplexer Großprojekte sollte der Schwerpunkt auf stabile und funktionsfähige Systeme gelegt werden.

2. Bundeseinheitliche Maßnahmen

Das förderale System Deutschlands hat sich in der Pandemie durch ein hohes Maß an Dysfunktionalität ausgezeichnet. Da den einzelnen Bundesländern letztendlich die Entscheidungshoheit für die Umsetzung der Corona-Maßnahmen zukommt, wird eine schnelle und zielgerichtete Pandemiebekämpfung unterlaufen. Daher müssen bundeseinheitliche Regelungen, Grenzwerte und vergleichbare Kriterien etabliert werden, um ein effizienteres Vorgehen zu gewährleisten. Die Einsetzung eines bundesweiten Krisenstabes im Bundeskanzleramt wäre dabei hilfreich, um den Flickenteppich bei den Zuständigkeiten zu beseitigen.

3. Grundlegende Strukturreformen

Grundlegende Strukturreformen und die Mobilisierung von Effizienzreserven sind essentiell, um den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz in Höhe von 40 Prozent nicht zu reißen. Misslingt dies, droht Arbeit am Standort Deutschland immer unattraktiver zu werden, sowohl für die Beschäftigten als auch für Unternehmen. Für die gesamte Wahlperiode muss genügend Finanzierungsspielraum geschaffen werden, um das Sozialversicherungssystem vor dem Kollaps zu bewahren. Bereits im kommenden Jahr droht eine Finanzierungslücke von 15 Milliarden Euro, bis 2025 könnte diese auf 27 Milliarden ansteigen. Es bedarf finanzieller Maßnahmen, um die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, bis sich eine substantielle Entlastung durch Strukturreformen einstellt. Dabei darf die paritätische Finanzierung der Sozialversicherungssysteme nicht weiter ausgehöhlt werden. Eine Bürgerversicherung ist keine Alternative zu Strukturreformen des bestehenden Systems.

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