BVMW UnternehmerAbend in der VR Bank Südpfalz
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Um dem Fachkräftemangel und der Jugendarbeitslosigkeit zu begegnen, möchte der Bund das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung verabschieden. Doch der Ansatz greift zu kurz.
Das geplante Gesetz schafft unter anderem eine Ausbildungsgarantie. Sie führt Orientierungspraktika mit der Möglichkeit zur Bezuschussung von Fahrt– und etwaigen Unterbringungskosten ein. Monatliche Heimfahrten können für jene Jugendlichen bezuschusst werden, welche eine Ausbildungsstelle weit abseits der Heimat antreten. Beide Instrumente sind als Kann-Leistung angelegt. Die Wirkungen dürften deshalb marginal sein. Denn Jugendliche, die sich tatsächlich überlegen, eine Ausbildung (oder ein Praktikum) fernab von Familie und Freunden zu beginnen, können die Bezuschussung nicht ins Kalkül ziehen. Das betriebsnahe Instrument „Einstiegsqualifizierung“ (EQ) wird sinnvoll flexibilisiert und inklusiver gestaltet. Zukünftig kann EQ auch gewährt werden, wenn das Ziel eine theoriereduzierte Ausbildung für Menschen mit Behinderung ist.
Schließlich soll der harte Kern der Ausbildungsgarantie etwa 3000 bis 4000 zusätzliche außerbetriebliche Plätze für „marktbenachteiligte“ Jugendliche schaffen. Dabei zielt die außerbetriebliche Ausbildung auf einen Übergang möglichst vieler Lehrlinge in betriebliche Ausbildung ab. Neuerdings hätte Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE), wer sich mehrfach erfolglos beworben, und auch nach Beratung durch die Arbeitsagenturen keine Perspektive auf eine betriebliche Ausbildung hat. Grundsätzlich dürfen Jugendliche mit diesen Fördervoraussetzungen nur in Regionen außerbetrieblich ausgebildet werden, wo die zuständige Arbeitsagentur eine „erhebliche Unterversorgung“ mit Lehrstellen sieht.
Die Ausbildungsgarantie der Bundesregierung zielt auf das Passungsproblem ab. Ausbildungsstellen gibt es genug, ebenso interessierte Jugendliche – beide befinden sich aber oft in unterschiedlichen Regionen des Landes. Viele Jugendliche streben zudem nur einen kleinen Ausschnitt des Ausbildungsspektrums an.
Die Absicht, die Passung zu verbessern, ist verständlich, greift zugleich aber zu kurz. Durch die „neue“ außerbetriebliche Ausbildung werden beispielsweise junge Menschen nicht erfasst, die über die schulisch-formalen sowie sozialen und personalen Kompetenzen verfügen, aber beispielsweise in einem so genannten „Sozialen Brennpunkt“ leben. Letzteres führt oft zu vielen erfolglosen Bewerbungen. Aus Studien mit anonymen Bewerbungen sind solche Effekte bekannt. Zugleich gibt es Betriebe, die neue Wege gehen möchten, um den Pool der Bewerber*innen zu vergrößern, hierbei aber Unterstützung benötigen. Eine ambitioniertere Ausbildungsgarantie könnte für beide Seiten Lösungsansätze liefern.
Kontakt:
Olaf Rother
Referent Berufsorientierung & Berufsvorbereitung, Ausbildungsunterstützende Angebote
Internationaler Bund, Frankfurt am Main
olaf.rother@ib.de
+49 151 7222 6570