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Nachdem das Onlinezugangsgesetz (OZG) Ende letzten Jahres ausgelaufen ist, befindet sich der Entwurf des Nachfolgegesetzes nun im Gesetzgebungsprozess.
Das Ziel der gesamten Digitalisierung der Verwaltung ist es, 600 identifizierte Leistungen auf Bund-, Länder- und Kommunalebene in digitaler Form anzubieten.
Anfang des Jahres hatte der Gesetzgebungsprozess im da-für zuständigen Bundesministerium für Inneres Fahrt aufgenommen. Denn Zeitdruck besteht: Das 2017 in Kraft getretene und mittlerweile ausgelaufene Onlinezugangsgesetz sollte dafür sorgen, dass alle identifizierten Leistungen zumindest elektronisch angeboten werden. Davon konnte lediglich ein kleiner Teil umgesetzt werden.
In digitalen Vorreiterstaaten wie Estland werden 99 Prozent aller Verwaltungsleistungen digital angeboten. In Deutschland jedoch setzt sich die digitale Arbeitsweise in Behörden nur langsam durch. Dabei besitzt eine digitale Verwaltung ein riesiges Potenzial, Bürokratie zu verringern. Mit digitalen und vernetzten Behörden besteht die Möglichkeit, Anträge schneller zu bearbeiten. Eine Art Best-Practice stellen die „Einfach Leistungen für Eltern“ (ELFE) dar. Hier können in einem digitalen Kombiantrag der Name des Kindes bestimmt, Geburtsurkunden bestellt sowie Kinder- und Elterngeld beantragt werden. Wo sonst Anträge an verschiedene Behörden gestellt werden müssen, können so die Leistungen in einem Antrag eingereicht werden. Dafür ist lediglich eine Einverständniserklärung zum Datenaustausch der verschiedenen Behörden notwendig. Dieses Zielbild sollte für alle Leistungen auch im Bereich der Unternehmen erreicht werden.
Nach aktuellem Stand befindet sich der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften“, wie es korrekt heißt, in der Ressortabstimmung. In den nächsten Schritten soll das Gesetz im März 2023 im IT-Planungsrat und im Bundeskabinett verhandelt werden, sodass ein Antrag im Haushaltsausschuss eingereicht werden kann. Mitte Juni soll dann die erste Lesung im Bundestag erfolgen. Wie im Wimmelbild digitale Verwaltung zu sehen, sind durch die föderale Struktur in Deutschland sehr viele Behörden involviert. Das hat zur Folge, dass auch viele Gremien in die Umsetzung involviert sind und auch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Das ausgegebene Ziel des OZG-Nachfolgesetzes ist die weitere Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsprozesse. Zudem sollen die Leistungen nicht nur elektronisch angeboten werden, sondern auch medienbruchfrei entlang des gesamten Verwaltungsprozesses bearbeitet werden. Eine notwendige Bedingung für den Erfolg des Gesetzes ist dabei auch die Registermodernisierung, die Datenaustauschverfahren vereinfachen soll.