Politische Forderungen

Internet & Digitalisierung

Digitale Bildung: Wichtiger denn je

Positionspapier

Stand 03/2024

Damit Unternehmen und ihre Beschäftigte von der Entwicklung digitaler Technologien profitieren können und neue Produkte oder Geschäftsmodelle entwickeln können, ist mehr Engagement bei der digitalen Bildung notwendig. Investitionen in Bildung von Infrastruktur bis zur Qualifizierung von Lehrpersonal sind zwingend notwendig, um mit dem digitalen Wandel Schritt halten zu können. Die zum jetzigen Zeitpunkt fehlende Fortsetzung und aus mittelständischer perspektive fehlende Erweiterung des DigitalPakt Schule ist dabei ein fatales Zeichen. Darüber hinaus bietet eine Vernetzung von Mittelstand und Bildungslandschaft viele Vorteile, um neben der allgemeinen Bildung die Vorbereitung auf das Berufsleben zu verbessern. Auch ein stärkerer Wandel hin zu einem Fokus auf die Vermittlung von Zukunftskompetenzen und einem lebensbegleitenden Lernen sind Kernpunkte des Positionspapiers.

Positionspapier „Digitale Bildung: Wichtiger denn je“ (03/2024)  pdf / 226,3 KB

Stellungnahme zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)

Stand 11/2023

Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) werden viele neue Vorgaben in der Cybersicherheit für Unternehmen aus bestimmten Sektoren festgelegt. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat dazu ein erstes Diskussionspapier veröffentlicht, mit ersten wirtschaftsbezogenen Vorgaben. In der Stellungnahme dazu hat der Verband die Sichtweise der mittelständischen Wirtschaft erarbeitet und eingereicht.

Stellungnahme NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) (11/2023)  pdf / 161,4 KB

Europäische KI-Verordnung: Auf dem Weg zur digitalen Souveränität

Positionspapier „Mittelstandsallianz zum AI Act“

Stand 10/2023

Nach der vierten Trilogverhandlung der EU befindet sich die KI-Verordnung nun auf den letzten Metern. Jedoch bleibt Kritik für eine KMU-freundlichere Formulierung des AI-Acts partiell noch unbeantwortet.

Die Ausgestaltung der europäischen KI-Verordnung wird in erheblichem Maße darüber entscheiden, ob die europäische Digitalwirtschaft im KI-Bereich anschlussfähig bleibt. Dabei gilt es ein besonderes Augenmerk auf die KMU zu haben: Das Ziel der Verordnung, einen Rahmen für vertrauensvolle KI und digitale Souveränität herzustellen, wird von den Mittelstands- und Digitalverbänden BVMW, BITMi und BVDW deutlich unterstützt. Jedoch kommt es auch darauf an, den durch die Verordnung entstehenden Aufwand für die Einhaltung der Anforderungen für KI-Systeme mit hohem Risiko zu erkennen: Insbesondere für europäische KMU im Vergleich zu Nicht-EU-Unternehmen wird der bürokratische sowie monetäre Mehraufwand zu einem Wettbewerbsnachteil führen.

Positionspapier „Mittelstandsallianz zum AI Act“ (10/2023)  pdf / 201,3 KB

Die digitale Agenda des Mittelstands

Stand 06/2023

Beim Thema Digitalisierung konnte die große Mehrheit mittelständischer Unternehmen in den letzten Jahren gute Fortschritte erzielen. Damit Deutschland bei der Digitalisierung aber wirklich zu den internationalen Vorreitern aufschließen kann, besteht in vielen Themen ein enormer Aufholbedarf. In der digitalen Agenda haben wir, den Staat als digitaler Vorreiter, die digitale Bildung und die digitale Souveränität als die wichtigsten Felder lokalisiert.

Die Digitale Agenda des Mittelstands (06/2023)  pdf / 5,5 MB

Anwendung von Künstlicher Intelligenz in KMU

Umfrage von Der Mittelstand. BVMW und _Gemeinsam digital, Stand 06/2020

Deutschlands Mittelstand soll von Künstlicher Intelligenz profitieren. Damit der BVMW seine Arbeit im Bereich von KI möglichst effektiv gestalten kann, wurden über 400 Mitgliedsunternehmen über Anwendung und Auswirkung von KI in ihren Unternehmen befragt. Die Umfrage wurde vom Arbeitskreis Künstliche Intelligenz gemeinsam mit dem Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum _Gemeinsam digital erarbeitet und durchgeführt.

Umfrageergebnisse: Anwendung von Künstlicher Intelligenz in KMU  pdf / 424,5 KB

Stellungnahme zum Referentenentwurf „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ in der Fassung vom 01.12.2020

Stand 12/2020

Im Zuge der fortschreitenden digitalen Transformation der deutschen Wirtschaft ist eine funktionierende Informationstechnik essentiell. Deshalb begrüßt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft den Entwurfes des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, Informationstechnik besser zu schützen. Nichtsdestotrotz lässt der vorliegende Gesetzesentwurf an einigen Stellen die Digitalisierungseffekte außen vor und geht über das Ziel hinaus.

Stellungnahme zum Referentenentwurf „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ in der Fassung vom 01.12.2020 (12/2020)  pdf / 119,6 KB

Politische Erfolge

Digitale Infrastruktur

Damit bei der digitalen Transformation des deutschen Mittelstands die nächsten entscheidenden Schritte in Angriff genommen werden können, ist eine funktionierende digitale Infrastruktur mit Glasfaserleitungen bis in die Gebäude und flächendeckendem 5G Grundvoraussetzung.

In der digitalen Agenda des Mittelstands forderte der BVMW bereits früh eine Entbürokratisierung für Fördermittel beim Breitbandausbau und einen schnellen 5G-Ausbau, sodass 5G und Glasfaser bis Ende 2024 flächendeckend verfügbar sind. Im Zuge des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogrammes stellte die Bundesregierung zusätzliche 5 Milliarden Euro für den flächendeckenden 5G-Rollout zur Verfügung und priorisierte die Entbürokratisierung für Förderung beim Breitbandausbau mit dem Versprechen, dass 5G bis Ende 2024 flächendeckend verfügbar sein wird.


Künstliche Intelligenz (KI)

Künstliche Intelligenz ist ohne Frage die Schlüsseltechnologie der vergangenen und kommende Jahre. Globale Wettbewerbsfähigkeit wird zunehmend durch effektive Anwendung von künstlicher Intelligenz definiert. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland leider hinterher. Gerade für mittelständische Unternehmen ist die Implementierung sehr schwierig und bedarf staatlicher Unterstützung.

Ursprünglich waren 3 Milliarden Euro Staatsinvestitionen bis 2025 vorgesehen. Im Vergleich zu Wettbewerbern wie zum Beispiel China, wo 150 Milliarden bis 2030 investiert werden, viel zu wenig. Der BVMW forderte in der digitalen Agenda des Mittelstands eine Erhöhung der staatlichen Forderung. Nach zahlreichen Debatten und Diskussionen mit Bundestagsabgeordneten und hochrangigen Mitarbeitern des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurden die staatlichen Investitionen in KI bis 2025 auf 5 Milliarden Euro angehoben.


Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Mittelständische Unternehmen müssen für Investitionen in die eigene digitale Transformation begünstigt werden. Insbesondere die interne digitale Infrastruktur sollte immer auf dem neuesten Stand der Technik sein, nicht nur aus Gründen der Effizienz, sondern auch aus Sicherheitsgründen.

Damit mittelständische Unternehmen in eine sichere und effektive digitale Infrastruktur investieren, forderte der BVMW im Reform- und Wachstumsprogramm erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirtschaftsgüter. Dieser Forderung wurde im Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm stattgegeben.


Digitale Verwaltung

Digitale Verwaltung (oder auch eGovernment) sind die zentrale Hoffnung um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden dazu ambitionierte Zielvorgaben für Bund, Länder und Kommunen geschaffen. Bis Ende 2022 müssen Verwaltungsdienstleistungen auch digital angeboten werden. Gerade für Kommunen ist die Umstellung schwierig.

Der BVMW begleitet das OZG kritisch und hat schon frühzeitig Unterschiede bei der Umsetzung zwischen Bund, Länder und Kommunen identifiziert. Nachdem der BVMW in seinem Reform- und Wachstumsprogramm eine fristgerechte Einhaltung der Umsetzung forderte, hat die Bundesregierung im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket 3 Milliarden Euro zusätzlich für die Umsetzung des OZG bereitgestellt.


Störerhaftung

Der unbegrenzte Zugang zum Internet und damit die Möglichkeit der digitalen Vernetzung und Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe am digitalen Leben. Die bisherige Regelung des Telemediengesetzes zu den Möglichkeiten, frei zugängliches WLAN anzubieten, war bislang vor allem durch Rechtsunsicherheit und der Angst vor Abmahnungen geprägt. Insbesondere, weil es keine eindeutige Rechtsprechung darüber gab, wer haftbar für die nicht gesetzeskonforme Handhabung über den freien WLAN-Zugang ist. Im Zweifel waren dies die WLAN-Anbieter, auch wenn diese den Anschluss nicht selber nutzten. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutete dies einen Wettbewerbsnachteil, da die finanziellen Ressourcen bei möglichen Abmahnungen oftmals nicht vorhanden sind.

Der BVMW hat sich beständig und mit Nachdruck für eine klare rechtliche Regelung bei der Störerhaftung eingesetzt. Im Sommer 2016 hatte sich zuerst der Bundesrat und dann auch der Bundestag auf eine rechtliche Anpassung einigen können. Die allgemeine Störerhaftung wurde daraufhin abgeschafft. Die Haftungsprivilegien, die bislang nur für Internetprovider gültig waren, wurden erweitert und finden nun ebenso Anwendung bei kleineren gewerblichen Anbietern.

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Erfolge der politischen Arbeit des BVMW  pdf / 2,9 MB