Seit dem 6. Dezember 2025 ist die EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) mit reichlich Verspätung auch in Deutschland in Kraft getreten.  Die NIS2-Richtlinie führt im Vergleich zur Vorgängerversion zu strengeren und umfassenderen Anforderungen an die Cybersicherheit. Sie betrifft eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 50 Mitarbeitern, die in kritischen Sektoren wie dem Maschinenbau oder der Automobilzulieferung tätig sind, stehen nun vor entscheidenden Vorgaben. Ihre Einhaltung ist für die Resilienz der gesamten Lieferketten von zentraler Bedeutung.

Betroffene Unternehmen müssen sich seit Januar 2026 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Zudem müssen Sicherheitsvorfälle umgehend gemeldet werden. Die Missachtung dieser Pflichten kann zu Gesetzesverstößen und damit zu Bußgeldern führen.
Allerdings ist die bloße Meldung nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Es müssen zusätzlich geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit im Unternehmen implementiert werden.

In unserem Webinar klären wir die Kernfragen:

  • Wer ist betroffen? Welche Unternehmen fallen direkt unter die NIS2-Richtlinie?
  • Registrierung und Meldung beim BSI: Welche Schritte sind erforderlich?
  • Informationssicherheitsmaßnahmen: Welche konkreten Vorkehrungen müssen getroffen werden?

Referent:
Karsten Kunde, Geschäftsführer der Unternehmensberatung 1or2
ist u.a. Experte für Digitalisierung und ERP Einführung, IT-Sicherheit und Cyberrisikomanagement, Informationssicherheit und Datenschutz und ist vertraut mit den aktuellen Möglichkeiten von Fördermitteln für KMUs.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

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