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29.03.2023 Lesezeit: 4 Minuten

Informationsveranstaltung: Rückzahlung der Corona-Soforthilfen

Der BVMW und Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang beschreiben die Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten

Autor: Achim von Michel

Die Rückzahlungsaufforderung der Corona-Soforthilfen kam für viele Unternehmen plötzlich und unterwartet. Nach genauerer Prüfung sind die Forderungen nicht rechtmäßig und auch nicht in allen Bundesländern gleich. Zu diesem Thema veranstaltet der BVMW einen Informationsvortrag, bei dem die Details und aktuelle Empfehlungen besprochen werden.

Seit Ende letzten Jahres erhalten rund 240.000 Unternehmen in Bayern die Aufforderung, ihre Berechtigung für COVID Soforthilfe aus 2020 eigenständig in einem Online-Verfahren zu überprüfen. Hierbei droht vielen Unternehmen jetzt eine Rückzahlungspflicht bis Ende Juni 2023.

Fakt ist: die Hilfen wurden 2020 von der Politik als nicht rückzahlbare Zuschüsse versprochen. Bei der Bewilligung der Anträge wurde stets behauptet, eine Rückzahlung werde es nicht geben. Zudem wurden die Voraussetzungen zur Gewährung der Zuschüsse unklar formuliert und in manchen Fällen sogar nachträglich geändert. Das Rückmeldeverfahren, wie es aktuell stattfindet, wurde sogar in einer offiziellen Presseinformation des Bayerischen Wirtschaftsministeriums explizit ausgeschlossen. Die Grundlage für die Rückforderungen fehlt. In NRW hat deshalb bereits ein Gericht in zweiter Instanz geurteilt, dass die Vorgehensweise der Landesregierung teilweise rechtswidrig ist und neu aufgesetzt werden muss.

Schließlich widerspricht die gegenwärtige Praxis auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, denn in Baden Württemberg werden z.B. die Personalkosten als anzurechnende Ausgaben mit berücksichtigt, in Bayern hingegen nicht. Viele Unternehmen kommen durch diese unerwarteten Rückzahlungsforderungen in Bedrängnis und wissen teilweise nicht, wie sie diese richtig berechnen oder gar zurückzahlen sollen.

Der BVMW Bayern will Licht ins Dunkel bringen und die momentan beste Verhaltensweise für Unternehmen in Bayern beschreiben. Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang, von der Kanzlei Steinbock und Partner mbH in Würzburg, hat sich mit der Rechtslage auseinandergesetzt und rät zunächst: " So lange keine höchstrichterliche Entscheidung mit richtungsweisendem Charakter vorliegt, sollten Unternehmen auch keine Zahlungen leisten."

Dr. Alexander Lang erläutert in auch unserer bayernweiten Online-Veranstaltung die Rechtslage und beschreibt, wie Sie sich als UnternehmerIn gegebenenfalls erfolgreich wehren können und wie Sie sich dabei jetzt richtig verhalten. So viel sei vorab schon verraten: Es lohnt sich in vielen Fällen, erst einmal keine Rückzahlungen zu leisten. Dabei sind jedoch einige Formalien unbedingt zu beachten. Nach seinem Einführungsvortrag beantwortet Dr. Alexander Lang gerne auch Ihre Fragen.

Zu dieser Veranstaltung geht es hier.

Das Thema Corona-Soforthilfen und die Rückforderung der Zuschüsse steht auch in der aktuellen Folge des Podcasts "Mittelstand im Wandel" im Mittelpunkt. Achim von Michel (Politikbeauftragter im Verband Der Mittelstand.BVMW in Bayern) und Innovation-Profiler Alexander Pinker sprechen dabei mit zwei ausgewiesenen Experten: Dr. Alexander Lang und Nils Bergert arbeiten bei der Würzburger Rechtsanwaltskanzlei Steinbock & Partner und haben schon so einige Corona-Schlachten für ihre Mandanten erfolgreich geschlagen.

Hören Sie die Folge hier.



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