Ein persönlicher Bericht von Anna Maria Wetzig, Koordinatorin der Initiative „Starke Frauen – Starker Mittelstand“
Wer es als erster gemacht hat ist nicht nachvollziehbar. Sicher ist, dass es in Österreich zwei Formen der staatlich geförderten Weiterbildung für Arbeitnehmer gibt: Die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit (externer Link, Österreich.gv.at).
Hier werden die für die Weiterbildung erforderlichen Ausfallzeiten von Arbeitnehmern je nach Modell über die Arbeitslosenversicherung für eine Dauer von 2 Monaten bis zu 2 Jahren übernommen. Die Arbeitnehmer werden für Weiterbildungs-Maßnahmen freigestellt und die Arbeitgeber müssen für diese Zeiträume keine Löhne/Gehälter zahlen.
Die Instrumente dafür sind Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld (externe Links, Arbeitsmarktservice Österreich).
Eine Voraussetzung: Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen dazu eine Vereinbarung, die für die Beantragung des jeweiligen Ausfallgeldes erforderlich ist.
Michael Hein, INSIGHTS MDI Akademie München, www.imdi-akademie.de:
„Unsere Arbeitswelt verändert sich schneller und stärker als jemals zuvor. Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, ist es deswegen existenziell sich fortlaufend weiterzuentwickeln. Vor diesem Hintergrund bildet das Bildungszeitgesetz eine hervorragende Grundlage, Fortbildung im betrieblichen Umfeld zum Standard zu machen.
Der diskutierte Umfang von 5 Tagen im Jahr mit Lohnfortzahlung erscheint mir, auch als Unternehmer, angemessen und hat sich bereits in einigen Bundesländern bewährt.“
Katrin Witte, IBB AG, https://www.ibb.com:
"Das IBB begrüßt die Pläne des Arbeitsministeriums und die Unterstützung des BVMW zur Ausgestaltung des geplanten Bildungszeitgesetzes. Eine umfangreichere Bildungszeit mit staatlicher Förderung unterstreicht die Relevanz beruflicher Weiterbildung für die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Professionelle und passgenaue Bildungsangebote spezialisierter Anbieter wie dem IBB bieten insbesondere KMU und ihren Mitarbeitern die Chance, dem tiefgreifenden Wandel in vielen Branchen zu begegnen und im Kampf um Fachkräfte mitzuhalten."
Unsere Kommission Bildung spricht zu einem möglichen "deutschen Modell" über das Bildungszeitgesetz aktuell mit der Weiterbildungs-Task Force des Arbeitsministeriums (Quelle: BVMW PM 40/22 vom 20. Juni 2022):
Berlin – Deutschland soll Weiterbildungsweltmeister werden – so hat es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Ende des Jahres 2021 formuliert. Für dieses Ziel plant der Bund neben den bestehenden Instrumenten zur Weiterbildungsförderung unter anderem eine Bildungszeit nach österreichischem Modell einzuführen.
„Weiterbildung ist im Wandel der Arbeitswelt ein essenzieller Baustein“,
begrüßt Markus Jerger, Vorsitzender des Bundesverbandes Der Mittelstand. BVMW, den Ansatz des Bundesministeriums. „Auch kleinere Unternehmen wissen um die Bedeutung von Weiterbildungsangeboten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es ist Teil einer attraktiven Arbeitgebermarke.”
Um die Arbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziale zu unterstützen, hat sich der BVMW jetzt als erster Verband mit der neuen Weiterbildungs-Taskforce des Ministeriums zur Ausgestaltung des Bildungszeitgesetzes getroffen. „Unsere Kommission Bildung hat genau den richtigen Zeitpunkt gewählt, um mit dem Arbeitsministerium das Thema Weiterbildung zu diskutieren. Es wird nun wichtig sein, diesen Austausch aufrecht zu halten, um das neue Bildungszeitgesetz im Sinne des Mittelstandes mit gestalten zu können“, so Jerger.
„Wir brauchen jetzt ein Instrument, um sowohl den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern eine echte Chance in der Weiterbildung zu geben und damit die Transformation der Arbeitswelt positiv zu gestalten“,
betont Thiemo Fojkar, Vorsitzender der Kommission Bildung im BVMW und Vorsitzender des Vorstandes des Internationen Bundes IB. „Der Austausch mit dem Ministerium ist enorm wichtig, damit jetzt das neue Bildungszeitgesetz zu einem Katalysator in Richtung einer Weiterbildungsrepublik wird und nicht wie viele andere Programme in der Förderwüste verstaubt.“
Weitere Informationen zur Kommission Bildung finden Sie hier. Kontakt: Caroline Nasarewski (+49 (30) 533 206 -158, caroline.nasarewski@bvmw.de)