Pflanzensätzling und Münzen

Micheile Henderson, Unsplash

Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz sollen Innovationen und Investitionen gefördert werden. Zudem soll die Steuerfairness erhöht und die Steuerbürokratie gesenkt werden.

Deutschland benötigt enorme Summen öffentlicher aber vor allem privater Investitionen für die digitale und nachhaltige Transformation. Zur Stimulation privater Investitionen müssen Unternehmen dringend entlastet werden. Insgesamt ist mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) eine Entlastung der Wirtschaft um sieben Milliarden Euro pro Jahr durch knapp 50 verschiedene Maßnahmen geplant. Nach dem u. a. der Bundesrat und auch die Union ihr Veto einlegten ist nun lediglich eine abgespeckte Version des ursprünglichen Gesetzes beschlossen worden. Dieses hat einen deutlich geringeren Umfang von gut drei Milliarden Euro.

Welche Punkte des Wachstumschancengesetzes sind für den Mittelstand besonders relevant?

Der Mittelstand leidet wie die gesamte deutsche Wirtschaft unter der hohen Ertragsbesteuerung von knapp 30 Prozent. Diese hohe Steuerlast wirkt sich negativ auf das verfügbare Eigenkapital der Unternehmen aus. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanzieren ihre Investitionsvorhaben überwiegend aus Eigenmitteln. Steuerliche Anreize für Investitionen sind daher notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähig, zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten. Das Wachstumschancengesetz enthält dringend benötigte Entlastungen für die deutsche Wirtschaft. Im Folgenden werden die für den Mittelstand relevantesten Maßnahmen kurz vorgestellt.

Steuerliche Forschungsförderung

Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) nach § 3 des Forschungszulagengesetzes (FZulG) wird ausgeweitet. Ab 2024 sollen neben den Personalkosten auch anteilige Investitionskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens förderfähig sein. Dazu sind zukünftig 70 Prozent des Auftragsvolumens förderfähig und die Bemessungsgrundlage wird auf zehn Millionen Euro verdreifacht.

Steuerliche Wettbewerbsfähigkeit

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit sind:

  • Befristete Wiedereinführung der degressiven AfA (maximaler Prozentsatz von 20 Prozent) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens die vor dem 1. Januar 2025 angeschafft oder hergestellt wurden. Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent (bisher 20 Prozent). Nur für Unternehmen deren Gewinn im Vorjahr der Investition unter 200.000 Euro lag).
  • Ausweitung der Option der Körperschaftsbesteuerung nach § 1 KStG auf alle Personengesellschaften.
  • Erhöhung der Ist-Besteuerungsgrenze um 200.000 Euro auf 800.000 Euro.
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigungen.

Abbau von Steuerbürokratie

Folgende Maßnahmen sollen die Bürokratielast in der Unternehmensbesteuerung reduzieren:

  • Erhöhung des Schwellenwerts zur Befreiung von der Abgabe zu vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.
  • Grundsätzliche Befreiung von der Umsatzsteuererklärung für Unternehmen, deren Umsatz unterhalb von 22.000 Euro liegt und vorrausichtlich im Folgejahr unter 50.000 Euro liegt.
  • Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung für inländische Transaktionen ab 2025.

Gestrichene Maßnahmen

Im Gesetzgebungsprozess wurden mehrere Inhalte des Referentenentwurfs gestrichen. Darunter unter anderem:

  • Erhöhung der Grenzen bei der Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro bzw. 5.000 Euro bei Sammelposten.
  • Erweiterter Verlustrücktrag § 10 d Abs. 1 EStG.
  • Erweiterter Verlustvortrag § 10a GewStG
  • Investitionsprämie für Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-InvPG). Gewährung einer gewinnunabhängigen Prämie für bestimmte förderfähige Investitionen in den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz. Die Prämie sollte 15 Prozent der Investitionssumme betragen. Förderfähig wären Investitionen zwischen 10.000 Euro und 200 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2027 gewesen.

Bewertung des Wachstums­­chancen­­gesetzes aus Sicht des BVMW

Der überfällige Abschluss des Wachstumschancengesetzes zeigt, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf zur Sicherung und Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft erkannt hat. Die enthaltenen steuerlichen Anreize für Investitionen und Innovationen gehen in die richtige Richtung. Deutschland benötigt enorme Investitionssummen, um international wieder wettbewerbsfähig zu werden und die Transformation erfolgreich zu gestalten. Klar ist allerdings auch, dass es weiterer (steuerrechtlicher) Initiativen in der Standort- und Industriepolitik auf nationaler Ebene bedarf, um in der ersten Liga attraktiver Investition- und Steuerstandorte mitzuspielen. Der BVMW hatte sich hierzu mit einer Stellungnahme zum Wachstumschancengesetz an der Verbändeanhörung beteiligt.

Zudem ist es bedauerlich, dass der Umfang des Gesetzes von ursprünglich sieben Milliarden auf nun lediglich gut drei Milliarden Euro geschrumpft ist. Das Wachstumschancengesetz ist damit aus Sicht des Mittelstands auch ein Symbol für verpasste Chancen.