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22.12.2022

Urteil Urlaubsanspruch: bürokratischer Mehraufwand für KMU

Urlaub verfällt nicht automatisch nach drei Jahren. Thomas Hey sieht im Urteil des Bundesarbeitsgericht eine Mehrbelastung für kleine Unternehmen.

Thomas Hey, stellvertretender Vorsitzender der Kommission Arbeit und Soziales im Bundesverband Der Mittelstand. BVMW, betont im Interview mit MDR aktuell: „Wir haben dieses Jahr mit der Whistleblowing-Guideline, zuletzt auch mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs bzw. des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Arbeitszeiterfassung, immer weitere administrative Hürden bekommen. Da ist dieses Urteil natürlich ein weiterer negativer Punkt für mittelständische Arbeitgeber, die eigentlich versuchen wollen, ihr Geschäft voranzutreiben und nicht in der Verwaltung der HR-Abteilung zu versacken.“

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts sieht vor, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden auf den restlichen Urlaubsanspruch hinweisen müssen – ansonsten verjährt der Urlaub nicht nach drei Jahren.

Urteil zum Urlaubsanspruch bereitet Mittelstand Kopfzerbrechen
(mdr.de ab MInute 01:48)

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