Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen Gmg V

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13.07.2023

Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)

Neunkirchen, den 11. Juli 2023. Von Andreas Dippe

Der Bundesverband Der Mittelstand. BVMW e.V. und 21 weitere Wirtschaftsverbände fordern in einem gemeinsamen Papier die Einführung einer neuen Rechtsform zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, der "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen" (GmgV). Politiker:innen der drei Ampel-Parteien reagierten bereits positiv.

Worum geht es?

Der KfW zufolge stehen im deutschen Mittelstand aktuell 560.000 Unternehmensnachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt innerhalb der Familie, 190.000 drohen zu scheitern. Und diesen Unternehmen droht laut KfW die Auflösung. Oftmals auch deshalb, weil es fähigen Nachfolgern - beispielsweise Mitarbeitenden - an dem für einen Erwerb hinreichenden Vermögen fehlt.

Was also tun?

Erforderlich ist eine geeignete, unbürokratische Rechtsgrundlage, die von Unternehmer:innen ohne aufwendige und teure Beratung umgesetzt werden kann und die ferner Steuersparkonstruktionen ausschließt: "Vorhang auf" für die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV).

Welches sind die Eckpunkte der GmgV?

1. Die unabänderliche Vermögensbindung.

2. Ein aktives Gesellschafterverständnis und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert.

3. Keine (unternehmensstrategische) Zweckbindung.

4. Die bestmögliche Absicherung der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands, der auch im Namen der Gesellschaft Klage erheben kann.

Soll die GmgV andere Rechtsformen ersetzen?

Nein, die GmgV würde den Kanon der Rechtsformen als weitere Option ergänzen.

Und Stiftungen?

Zwar ist es grundsätzlich auch möglich, das Kapital durch die Gründung einer Stiftung vor externem Zugriff zu schützen. So wie dies bei Bosch schon seit 1964 der Fall ist. Doch dieser Weg ist kompliziert, auch kostspielig und somit jedenfalls für kleinere Firmen ungeeignet.

Welche Anwendungsfälle gibt es außerdem?

Auch für nicht-Exit-orientierte Startups - gerade in der digitalen Plattformökonomie sowie in Bezug auf die Mitarbeitergewinnung und -bindung - und für die wachsende Zahl (nicht gemeinnütziger) Sozialunternehmen in Deutschland ist eine Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Schaffung von mehr Gestaltungsfreiheit wichtig.

Verwendete Quellen, zugleich weiterführende Literatur:

Pressemitteilung des BVMW vom 19.06.2023, https://www.bvmw.de/de/recht/news/wirtschaftsverbaende-fordern-neue-loesung-fuer-das-nachfolgeproblem

Gemeinsames Verbändepapier, https://stiftung-verantwortungseigentum.de/fileadmin/user_upload/11_gemeinsames_verbaendepapier_gmgv_230619.pdf (PDF)

Downloadbereich der Website der Stiftung Verantwortungseigentum, https://stiftung-verantwortungseigentum.de/downloads

Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen, https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/gmbh-mit-gebundenem-vermoegen.html

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