Bündnis 90/Grüne

Wahlprüfsteine des BVMW zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein. Was sagt Bündnis 90/Die Grünen?

1. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Bürgerinnen und Bürger an der Netzplanung und am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien noch stärker zu beteiligen?

Wir GRÜNE denken Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit konsequent zusammen und wollen möglichst viele Menschen von der Energiewende profitieren lassen. Die Beteiligung in der Planung ist hierfür ein wichtiger Baustein. Für die finanzielle Beteiligung haben wir einen Bürgerenergiefonds eingerichtet, den wir ausweiten und stärken wollen. Das schafft regionale Wertschöpfung und Identifikation mit der Energiewende vor der eigenen Haustür. Wir werden uns auch auf der Bundesebene dafür einsetzen, Beteiligungsmöglichkeiten wie Mietwohnungsstrom und Genossenschaften zu vereinfachen und bürokratische Hürden für
Kleinstsolaranlagen abzubauen. Den Erwerb von niedrigschwelligen Eigentumsanteilen für Menschen der Standortgebiete von Wind- und Solarparks wollen wir erleichtern.


2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Wärmewende voranzutreiben und die Umstellung von Haushalten in Schleswig-Holstein auf eine erneuerbare Wärmeversorgung zu beschleunigen?

Wärme macht rund die Hälfte unseres Energieverbrauches aus. Hier gilt es, den Verbrauch durch bessere Isolierungen zu senken und den Anteil Erneuerbarer Energien zu steigern. Wir wollen deutlich mehr als 50% bis 2030 erreichen. Hierfür wollen wir einen gut ausfinanzierten revolvierenden Energiewende- und
Sanierungsfonds auflegen. Neue Gebäude sollen mindestens nach dem KfW-Standard Effizienzhaus 40 gebaut werden. Bei Sanierungen streben wir dagegen den Effizienzhaus 55-Standard an. Zudem soll der nicht für den Eigenverbrauch erzeugte Strom aus Solaranlagen Power-to-Heat-Technologien, wie Wärmepumpen oder Wasserstoff-Elektrolyseuren, vorantreiben. Alle Kommunen sollen Wärmepläne erstellen, bei deren Umsetzung regionale Klimaschutzagenturen fachlich unterstützen. Wir werden uns dafür einsetzen, Richtlinien und Verordnungen, die Klimaschutzmaßnahmen erschweren, zu vereinfachen und Barrieren, die den
Klimaschutz immer noch behindern, abzubauen.

3. Werden Sie an einer Solarpflicht für gewerbliche Neubauten festhalten und diese auf private Neubauten und Sanierungen ausweiten?

Als unabhängige und klimafreundliche Energiequelle können wir auf Solarenergie nicht nur nicht verzichten, sondern müssen diese zusammen mit der Nutzung der Windenergie massiv ausbauen. Neben Freiflächenanlagen müssen auch Gebäudeanlagen einen Teil leisten. Alle geeigneten Dächer sind mit Solaranlagen zu bestücken. Eine Pflicht planen wir für neue Gebäude, bei Eigentumsübergang und bei größeren Dachsanierungen. Dafür werden wir die vom Bund eingeführten Regelungen durch einen Mix aus Förderungen und verpflichtenden Vorgaben ergänzen, um sicherzustellen, dass keine sozialen oder wirtschaftlichen Härten für Menschen mit geringen finanziellen Mitteln entstehen.


4. Wie werden Sie Unternehmen dabei unterstützen, passende Bewerber für offene Ausbildungsstellen zu finden?


In der vergangenen Wahlperiode ist das GRÜNE Konzept des Schleswig-Holsteinischen Instituts für Berufliche Bildung (SHIBB) umgesetzt und so die berufliche Bildung gestärkt worden. Wir wollen den Übergang von der Schule in den Beruf weiter verbessern und die Zahl der Jugendlichen, die nach der Schule eine Ausbildung beginnen, erhöhen. Dabei sind Freiwilligendienste und Auslandsaufenthalte eine gute Bereicherung und Praktika können Orientierung geben. Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen wollen wir zu ausbildungsqualifizierenden Bausteinen umbauen. Um den Übergang von der Schule in den Beruf zu sichern, setzen wir auf die Arbeit der Jugendberufsagenturen, die mit berufsvorbereitenden Beratungen und Job-Coachings individuell auf die Bedürfnisse der
Schüler*innen eingehen. Daher möchten wir neben der Stärkung der bereits bestehenden zehn Standorte flächendeckend Jugendberufsagenturen im Land etablieren, um eine wohnortnahe Beratung sicherstellen zu können.


5. Wie wollen Sie die gesetzten Ziele, bis 2025 flächendeckend Glasfaseranschlüsse zu verlegen, umsetzen?

Der Grundstein für eine gelungene Digitalisierung ist eine flächendeckende Versorgung aller Schleswig-Holsteiner*innen mit schnellem, zuverlässigem Internet und eine gute Netzabdeckung im Bereich des Mobilfunks. Mit der Breitbandstrategie haben wir uns auf den Weg gemacht, bis 2025 in allen Regionen des Landes für Glasfaseranschlüsse zu sorgen. Für uns ist klar, dass dann eventuell noch bestehende Lücken im Netz schnellstmöglich geschlossen sein müssen. Dazu werden wir das Förderprogramm des Landes weiterführen und explizit auch den Ausbau von Glasfasernetzen in den städtischen Räumen förderbar machen. Zudem werden wir ein Förderprogramm auflegen, um gezielt Gewerbegebiete an das Glasfasernetz anzuschließen.


6. Wie werden Sie den Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur im Land und den Ausbau der Ladeinfrastruktur bewerkstelligen?


Der Infrastrukturerhalt ist für uns Grüne zentral, da schlechte Verbindungen die Wirtschaft belasten und die Lebensqualität der Menschen reduzieren. Im Straßenbereich zeigte unsere erstmalig umfassende Analyse 2014 schonungslos, wie Vorgängerregierungen zu lange auf Neubau unter Verschleiß des Bestands setzten. Die Küsten- und die Jamaika-Koalition steigerten mit uns die Sanierungen 2014 auf 25 Mio. Euro und inzwischen 90 Mio. Euro jährlich. Das werden wir zukünftig fortsetzen, da wir den jahrzehntelang aufgebauten Sanierungsstau weiter prioritär beseitigen wollen. Weniger Pkw = weniger Stau/Parkplatzsuche und weniger Lkw = weniger Straßenschäden. Deshalb nützt die Verbesserung des Umweltverbundes und speziell des Schienenverkehrs gerade auch dem Straßenverkehr. Ebenfalls dazu gehört für uns der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. GVFG-SH, MOIN.SH und IMPULS sowie das Programm
zur Elektromobilität werden wir entsprechend weiterentwickeln.


7. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um künftige Gesetzesvorhaben präventiv auf Bürokratiebelastungen für den Mittelstand zu prüfen?


Im Aufbau zusätzlicher Strukturen, z.B. in Form eines Bürokratiechecks, sehen wir keine Garantie für eine tatsächlich bürokratieärmere Umsetzung von Gesetzesvorhaben. Vielmehr streben wir an, dass innerhalb der einzelnen Ressorts die Kompetenzen gestärkt werden für entsprechend bürokratiearme Gesetzesformulierungen und im Rahmen der Ressortmitzeichnung im Kabinettsverfahren auch die bürokratische Belastung einzelner Regelungen stärker geprüft wird. Große Chancen für den Abbau bestehender bürokratischer Hemmnisse sehen wir in der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Dabei wird für uns bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen immer eine nutzerzentrierte Realisierung im Vordergrund stehen. Das Ziel muss es sein, Verfahren für Bürger*innen und Unternehmen zu gestalten, nicht für die Verwaltung.


8. Was werden Sie tun, um die Stimme der mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer noch direkter in den Mittelstandsbeirat einzubeziehen?


Der Mittelstandsbeirat der Landesregierung ist ein relevantes Gremium, um die Perspektiven mittelständischer Unternehmen in die Arbeit der Landesregierung einfließen zu lassen. Wir werden den Mittelstandsbeirat fortführen, hinsichtlich seiner Zusammensetzung jedoch personell breiter und vielfältiger aufstellen.