CDU

Wahlprüfsteine des BVMW zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein. Was sagt die CDU?

Thema Energie


1. Welche Maßnahmen planen Sie, um die Bürgerinnen und Bürger an der Netzplanung und am weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien noch stärker zu beteiligen?


Als CDU wollen wir die Planungsverfahren, z.B. beim Netzausbau, vereinfachen und be-schleunigen. Wir wollen beschleunigte, moderne und digitalisierte Verfahren sowie eine frü-he Bürgerbeteiligung. Bei mehrstufigen Verfahren unterstützen wir eine zeitgleiche durch eine Behörde koordinierte Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine frühzeitige Beteiligung der Bürge-rinnen und Bürger kann zu einer höheren Akzeptanz von Vorhaben führen und Konflikte und langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vermeiden. Damit die Bürgerinnen und Bürger besser von erneuerbaren Energien profitieren können, wollen wir Bürgerwindparks weiter stärken und die bestehenden Instrumente, wie z.B. die Bürgerenergiefonds, bei der Investitionsbank ausbauen.


2. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Wärmewende voranzutreiben und die Umstellung von Haushalten in Schleswig-Holstein auf eine erneuerbare Wärmeversorgung zu beschleunigen?


Die Wärmeversorgung unserer Gebäude mit erneuerbaren Energien ist ein Hebel mit großer Wirkung für den Umbau unseres Energiesystems. Wir werden erneuerbare Wärmeversor-gung in Wohnquartieren sowie aus der Industrie fördern und uns dafür einsetzen, bürokrati-sche Hemmnisse wie die Umlagen auf Wärmepumpenstrom abbauen. Dazu werden wir mit der Energieagentur eine umfassende Informationskampagne zur konkreten Nutzung erneu-erbarer Wärme und zu Fördermöglichkeiten starten. Wir sehen weiterhin großes Potential in Wasserstoff und werden weiter Projekte wie WESTKÜSTE100 und HyScale100 unterstüt-zen, um aus erneuerbarem Strom Wasserstoff in industriellem Maßstab zu erzeugen und eine Dekarbonisierung von Wärme möglich zu machen. Wir werden ebenso dabei unterstüt-zen, gewerbliche- und industrielle Abwärmepotentiale zu nutzen.


3. Werden Sie an einer Solarpflicht für gewerbliche Neubauten festhalten und diese auf private Neubauten und Sanierungen ausweiten?


Die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Nicht-Wohngebäuden gemäß dem Ende 2021 beschlossenen Energiewende und Klimaschutzgesetz ist mit zwei Einschränkun-gen versehen. Erstens muss die Dachfläche zur Installation einer Photovoltaikanlage geeig-net seien. Zweitens entfällt die Verpflichtung beim Nachweis der Unwirtschaftlichkeit. Vor dem Hintergrund dieser beiden Einschränkungen sehen wir keinen Anlass für eine Änderung im gewerblichen Bereich. Bei privaten Neubauten und Sanierungen sieht die Gesetzeslage in Schleswig-Holstein keine Photovoltaik-Pflicht vor. Auch daran halten wir fest. Da es aus un-
serer Sicht aber sinnvoll ist, Dächer und Fassaden umfassend für Solarenergie zu nutzen, wollen wir dafür sorgen, das es sich lohnt, eine Photovoltaikanlage bei sich zu Hause zu in-stallieren. Dazu gehört insbesondere auch die Möglichkeit, den eigenerzeugten Strom in Mietgebäuden zu nutzen (Modell des Mieterstroms). Hierfür werden wir uns einsetzen.


Thema Bildung


4. Wie werden Sie Unternehmen dabei unterstützen, passende Bewerber für offene Aus-bildungsstellen zu finden?


Als CDU bekennen wir uns zur beruflichen Bildung und werden die Schülerinnen und Schüler sowie die Unternehmen dabei unterstützen, passende Ausbildungsstellen zu finden. Mit dem Landeskonzept „Berufliche Orientierung“ haben wir in der laufenden Wahlperiode ei-nen wichtigen Schritt getan, um Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen besser auf die Angebote der dualen Ausbildung aufmerksam zu machen. Das Wissen um die Vorzüge der dualen Ausbildung und ihrer Gleichwertigkeit zur akademischen Bildung wollen wir weiter verbessern. Mit dem 2021 gegründeten Schleswig-Holsteinischem Institut für Be-rufliche Bildung (SHIBB) haben wir eine neue und zentrale Steuerung der beruflichen Bildung geschaffen. Wir wollen zudem zeitlich unbefristete Programme in den Bereichen Berufsfel-derkundung, Coaching und Potenzialanalyse weiterführen und ausbauen.


Thema Infrastruktur


5. Wie wollen Sie die gesetzten Ziele, bis 2025 flächendeckend Glasfaseranschlüsse zu verlegen, umsetzen?


Als CDU werden wir den Glasfaserausbau weiter vorantreiben. Bereits heute verfügen 58 Prozent der Haushalte in Schleswig-Holstein über einen Glasfaseranschluss gegenüber 15 Prozent angeschlossener Haushalte bundesweit. 724 Städten und Gemeinden sind bereits an das Glasfasernetz angeschlossen, in 338 Gemeinden befindet sich der Anschluss in der Ein-richtungs oder in der Planung. Lediglich 44 Gemeinden in Schleswig-Holstein sind bislang nicht an das Glasfasernetz angeschlossen. Damit unser Ziel einer flächendeckenden Breit-bandversorgung bis zum Jahr 2025 erreicht wird, haben wir bereits in dieser Legislaturperio-de insgesamt 165 Millionen Euro für den Ausbau bereitgestellt. Darüber hinaus sind ab dem Jahr 2023 weitere 20 Millionen Euro eingeplant, um verbliebene graue Flecken im Land mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen.


6. Wie werden Sie den Ausbau und Erhalt der Straßeninfrastruktur im Land und den Aus-bau der Ladeinfrastruktur bewerkstelligen?


Wir werden uns weiterhin tatkräftig für die Ertüchtigung unserer Straßen einsetzen. Bereits in der aktuellen Legislaturperiode haben wir jährlich durchschnittlich 90 Millionen Euro in die Sanierung und den Ausbau der Landesstraßen und Bauwerke investiert und wollen dies auch zukünftig fortsetzen. Zusätzlich befürworten wir Ausbauprojekte wie die A20, eine zweite Elbquerung, eine leistungsstarke Hinterlandanbindung der FFBQ sowie den Ausbau der B5. Auch für die Elektromobilität werden wir die Ladeinfrastruktur massiv ausbauen. Dafür schaffen wir mit einem umfangreichen E-Ladesäulen-Ausbauprogramm jährlich neue erreichbare und günstige Lademöglichkeiten. Weiterhin stellen wir bereits jetzt mit der Was-serstoffstrategie der Landesregierung die Rahmenbedingungen zugunsten der Förderung von alternativen Antriebstechnologien und werden die erforderliche Infrastruktur zum Tan-ken von Wasserstoff oder E-Fuels und weiteren neuen Power-to-X-Kraftstoffen positiv begleiten.


Thema Bürokratie


7. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um künftige Gesetzesvorhaben präventiv auf Bürokratiebelastungen für den Mittelstand zu prüfen?


Um Bürokratie möglichst frühzeitig zu vermeiden, werden wir die von der Bundesregierung eingeführte „One-in-one-out-Regel" auch für die Landesregierung einführen. Danach dürfen neue Belastungen für die Wirtschaft nur in dem Maße eingeführt werden, wie bisherige Be-lastungen abgebaut werden. Zudem ist es unser Ziel, dass alle Verwaltungsdienstleistungen in Schleswig-Holstein künftig auch digital angeboten werden.


Weiterhin werden wir prüfen, das Landesrecht für jedes größere Rechtsgebiet in Gesetzbü-cher zusammenzufassen. Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, unnötige Bürokratie gar nicht erst entstehen zu lassen und vorhandene Bürokratie abzubauen. Deshalb befürworten wir die zielgerichtete Befristung von Verordnungen.


Thema Mittelstand


8. Was werden Sie tun, um die Stimme der mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer noch direkter in den Mittelstandsbeirat einzubeziehen?


Als CDU ist es unser Ziel, Schleswig-Holstein zum mittelstandsfreundlichsten Bundesland zu machen. Dafür werden wir auch in Zukunft mit dem Mittelstandsbeirat zusammenarbeiten. Weiterhin beziehen wir als CDU die Erfahrungen der mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmer durch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und den parteiunab-hängigen Wirtschaftsrat der CDU konkret in unsere Entscheidungsprozesse ein.