Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt, warum dieser Rat beherzigt werden sollte.
Blake Wisz, Unsplash
Am 31. Juli 2025 endete die Übergangsfrist zur Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung. Was sollten sie von jetzt an tun?
Elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere Kassensysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler) unterliegen strengen Anforderungen, die durch die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt sind. Nun kommt eine weitere gesetzliche Verpflichtung hinzu: die Meldepflicht elektronischer Aufzeichnungssysteme an die Finanzverwaltung.
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