Ein älterer Unternehmer schreibt etwas auf einem Block

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Bürokratieabbau bei der Unternehmensnachfolge

Aus Sicht der Kommission Unternehmensnachfolge muss die Identifizierung und Beseitigung von bürokratischen Hürden, die die Unternehmensnachfolge erschweren, angegangen werden.

Die folgenden Vorschläge des Bürokratieabbaus hinsichtlich des Prozesses der Unternehmensnachfolge hat die Kommission Unternehmensnachfolge identifiziert.

Für sämtliche Aspekte werden in der Kommission Unternehmensnachfolge BVMW-Lösungen erarbeitet, die den Unternehmensnachfolgeprozess effizienter und attraktiver machen und damit den Mittelstand unterstützen.

Dazu benennt die BVMW-Kommission Unternehmensnachfolge weitere konkrete Lösungsvorschläge für Hemmnisse im Nachfolgeprozess in den Phasen vor Beginn und während des Nachfolgeprozesses.

Phase vor dem Beginn eines – familien-, betriebsinternen oder externen – Nachfolgeprozesses

  • Abschaffung des Erfordernisses der notariellen Beurkundung für die Veräußerung von Geschäftsanteilen an GmbH, jedenfalls wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer anwaltlich vertreten sind;
  • Abschaffung des Erfordernisses der notariellen Beurkundung für die Veräußerung vom (Betriebs-)Immobilien (wie bspw. in Österreich), jedenfalls, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer anwaltlich vertreten sind;
  • Soweit eine notarielle Beurkundung oder eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist, sollte diese ohne physische Anwesenheit der Beteiligten beim Notar, sondern durch Teilnahme per Video möglich sein (wie bspw. in Kroatien bereits möglich);
  • Abschaffung sämtlicher steuerlicher Benachteiligungen der Unternehmensnachfolge, wie bspw. Wegfall von Verlustvorträgen durch eine Veräußerung;

Phase im laufenden Prozess der Unternehmensnachfolge

  • Gemeindliche Vorkaufsrechte sollten bei der Veräußerung von Betriebsimmobilien ausgeschlossen sein;
  • Bei arglistiger Täuschung sollte nicht die kurze, dreijährige Verjährungsfrist gelten, sondern eine Verjährungsfrist von mindestens 10 Jahren;
  • Das Handelsregistersystem sollte überarbeitet werden: Ein zentrales Handelsregister mit deutschlandweit einheitlichen Handelsregisternummern sollte eingeführt werden, so dass sich nicht bspw. bei jeder Sitzverlegung auch gleich die Handelsregisternummer ändert, das alte Handelsregisterblatt geschlossen und beim neuen Handelsregister ein neuen Handelsregisterblatt angelegt werden muss;
  • Die in den letzten Jahren eingeführte Doppelung aus Handelsregister und Transparenzregister sollte wieder aufgehoben werden und das Handelsregister auch den wirtschaftlich Berechtigten ausweisen;

Autoren & Vorsitzenden der Kommission Unternehmensnachfolge