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Unternehmertum
07.05.2026

Nachfolge durch Mitarbeiterbeteiligung

Wie Mitarbeiterbeteiligung den Generationswechsel sichern kann, ohne das Unternehmen verkaufen zu müssen

Autor:in: Dr. Volker Oshege, Vorstand viadee IT-Unternehmensberatung AG

Die Unternehmensnachfolge ist für viele mittelständische Betriebe zu einer der größten strategischen Herausforderungen geworden. Altersbedingtes Ausscheiden von Gründerinnen und Gründern trifft auf einen Markt, in dem geeignete externe Nachfolger schwer zu finden sind. Gleichzeitig passen klassische Optionen wie Verkauf, Fusion oder der Einstieg von Finanzinvestoren nicht immer zu den Werten, der Kultur oder den langfristigen Zielen eines Unternehmens. Vor diesem Hintergrund rückt eine Alternative stärker in den Fokus: die Übergabe des Unternehmens an die eigenen Mitarbeitenden.

Ausgangspunkt dieser Lösung ist häufig der Wunsch, Unabhängigkeit, Identität und Zweck des Unternehmens dauerhaft zu bewahren. Statt Eigentum extern zu übertragen, wird es schrittweise in die Belegschaft überführt. Damit wird Nachfolge nicht als einmaliger Transaktionsakt verstanden, sondern als langfristiger Struktur- und Kulturprozess, der Stabilität über Generationen hinweg ermöglicht.

Der rechtliche Rahmen: Eigentum intern binden

Ein möglicher rechtlicher Rahmen für diesen Ansatz ist die Umwandlung in eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft mit intern gebundenem Aktionariat. Die verkauften Anteile befinden sich ausschließlich im Besitz der Mitarbeitenden und können nur innerhalb des Unternehmens gehandelt werden. Diese Konstruktion verhindert kurzfristige Spekulation und stellt sicher, dass Eigentum dort bleibt, wo auch Wissen und Verantwortung liegen.

Beteiligung verändert Verantwortung

Mitarbeiterbeteiligung wirkt weit über finanzielle Aspekte hinaus. Wer Miteigentümer ist, betrachtet Entscheidungen anders: Investitionen, Innovationsprojekte oder Wachstumspläne werden stärker im Sinne der langfristigen Tragfähigkeit bewertet. Unternehmerisches Denken wird breit verankert und Verantwortung entsteht nicht durch Hierarchie, sondern durch Teilhabe.

Unternehmenskultur als Voraussetzung

Voraussetzung für das Gelingen eines solchen Modells ist eine tragfähige Unternehmenskultur. Mitarbeiterbeteiligung kann keine fehlenden Werte ersetzen, sie verstärkt jedoch bestehende. Unternehmen, die auf Vertrauen, Selbstverantwortung und Wertschätzung setzen, schaffen die Basis für ein funktionierendes Miteinander. Wachstum wird dabei nicht als Selbstzweck verstanden, sondern als Ergebnis nachhaltigen Wirtschaftens.

Investitionen in Menschen

Ein vertrauensvolles Miteinander entsteht nicht von selbst. Es braucht klare Prozesse, transparente Kommunikation und gezielte Personalentwicklung. Programme zur individuellen Kompetenz- und Rollenentwicklung sind zeit- und kostenintensiv, tragen jedoch zur langfristigen Stabilität bei. Unternehmen, die bewusst in ihre Mitarbeitenden investieren, profitieren von höherer Identifikation, geringerer Fluktuation und stabileren Kundenbeziehungen.

Mitarbeiterbeteiligung in der Praxis

Es gibt verschiedene Modelle der Mitarbeiterbeteiligung. Zu empfehlen ist ein mehrstufiges System, das Kapitaleinsatz und Verantwortung variabel gestaltbar hält. Niedrigschwellige Formen wie stille Beteiligungen ermöglichen einen Einstieg ohne Mitspracherechte und mit begrenztem Risiko. Ergänzend können direkte Aktienkäufe angeboten werden, jeweils mit steigender Verantwortung und höherem Kapitaleinsatz. Eine allgemeine Gewinnbeteiligung, abgewickelt über ein Tantiemenmodell kann zusätzlich sicherstellen, dass alle Mitarbeitenden am Unternehmenserfolg partizipieren.

Nachfolge ganzheitlich denken

Die Ausgestaltung der Unternehmensnachfolge entscheidet darüber, ob Werte, Kultur und unternehmerische Verantwortung langfristig erhalten bleiben. Modelle der Mitarbeiterbeteiligung setzen genau hier an: Sie verknüpfen Eigentum mit Verantwortung und schaffen Anreize für nachhaltiges, gemeinschaftlich getragenes Handeln. Für werteorientierte mittelständische Unternehmen kann Mitarbeiterbeteiligung damit eine Alternative zur klassischen Nachfolge sein. Sie verbindet Eigentum, Verantwortung und Motivation – und sichert Unternehmensnachfolge als gemeinschaftlich getragenen Generationenvertrag.

Gut zu wissen

So könnte ein Beteiligungsmodell in der Praxis aussehen:

Alle fest angestellten Mitarbeitenden, die mindestens zwei Jahre im Unternehmen sind, können Anteile am Unternehmen erwerben. Folgende Beteiligungsformen haben sich bewährt:

  1. Beteiligung in Form einer stillen Beteiligung
    Sie ist eine niedrigschwellige Art der Beteiligung. Mitarbeitende zahlen einen Betrag an das Unternehmen und haben dadurch Anspruch auf eine erfolgsabhängige Verzinsung ihrer Einlage. Diese Form der Beteiligung bietet einerseits keine Mitspracherechte und andererseits keine Haftungspflichten über das eingesetzte Kapital hinaus.
  2. Direkte Beteiligung durch Aktienkauf
    Der direkte Aktienkauf stellt meist eine höhere monetäre Einstiegshürde als die stille Beteiligung dar. Alle Aktionäre haben eine direkte Stimme in der Hauptversammlung und profitieren durch steigende Aktienkurse und die jährliche Dividende, riskieren allerdings auch ihre Einlagen bei Misserfolg des Unternehmens.
    Beim Verlassen des Unternehmens müssen die Anteile an die AG zurückverkauft werden.

Die viadee ist seit 2018 eine nicht börsennotierte AG, deren Anteile sukzessive von den Gründern an die Mitarbeitenden übertragen werden.

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Dieser Artikel stammt aus unserer Verbandszeitschrift Mittelstand.
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