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Berlin, 15.10.2023

Das modernste Einwanderungsrecht der Welt?

Expertenteam Personalpartnerschaft informiert

Autorin: Liane Adler | Geschäftsführerin Litus novum

Gesetzliche Änderungen erleichtern den Zugang internationaler Fachkräfte nach Deutschland

Sie haben es sicherlich in den Medien gelesen. Am 07. Juli 2023 verabschiedete der Bundesrat die Erweiterungen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Ministerin Faeser nennt es das modernste Einwanderungsrecht der Welt.

Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die Einwanderung von Fachkräften unbürokratischer, schneller, digitaler und familienfreundlicher zu machen. Arbeitgeber sollen mehr Entscheidungsspielräume erhalten und der Staat weniger eingreifen.

Das Experten-Team des BVMW Nord-Ost hat sich für Sie intensiv mit dem neuen Gesetz auseinandergesetzt und möchte Ihnen die wichtigsten, für Sie als KMU relevanten Regelungen zusammenfassen.

Sprachkenntnisse und Berufsabschlüsse stellen kein Ausschlusskriterium bei der Einreise mehr dar

Obgleich nicht alle administrativen und finanziellen Hürden beseitigt sind, eröffnen die Gesetzesänderungen neue Möglichkeiten für Arbeitgeber, Fachkräfte aus Drittstaaten einzustellen. Die bisherigen großen Hürden der staatlich vorgegebenen Spracherfordernisse und der Anerkennung von Berufsabschlüssen, die vorab der Einreise vorliegen mussten, sind nun deutlich abgemindert.

Sie als Arbeitgeber können in den meisten Fällen künftig über das notwendige Sprachniveau selber entscheiden. Und einer Anerkennung der Berufsabschlüsse bedarf es nicht mehr, wenn die Fachkraft eine im Drittstaat erworbene Berufsqualifikation bereits besitzt, die im Heimatland anerkannt ist und Berufserfahrung mitbringt.

Inmitten dieser Veränderungen im Einwanderungsrecht für Fachkräfte ist es für kleine und mittelständische Betriebe entscheidend, sich auf eine Zukunft vorzubereiten, die von globaler Vielfalt geprägt ist. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet neue Wege, internationale Talente zu gewinnen. Die Integration internationaler Fachkräfte birgt einige Schwierigkeiten für KMUs. Wie gut sind Sie darauf vorbereitet, Fachkräfte aus dem Ausland anzustellen? In diesem kostenlosen Assessment, das in Kooperation mit dem BVMW Mitgliedsunternehmen Litus novum – Recruiting & Training GmbH entwickelt wurde, können sie herausfinden, wie attraktiv ihr Unternehmen für Mitarbeiter:innen aus dem Ausland ist und welche Prozesse noch Verbesserungspotenzial haben.

Diese Änderungen treten in Kraft

Das neu verabschiedete Gesetz tritt in Etappen in Kraft. Bereits seit August 2023 existiert eine sogenannte Blacklist von Arbeitgebern, weitere Änderungen gelten ab kommendem Monat.

Im Detail sind ab November 2023 folgende Regelungen vorgesehen:

  • Sie können Fachkräfte mit anderer Qualifikation einstellen als die der Berufsausbildung (z.B. Tischler als Zimmermann).
  • Die EU Blaue Karte wird auf Techniker (m/w/d) und Meister (m/w/d) ausgeweitet.
  • Neuerdings besteht ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte mit akademischer oder Berufsausbildung, wenn alle Voraussetzungen vorliegen – der Ermessensspielraum der Ausländerbehörden sinkt somit.
  • Die Beschäftigung von Berufskraftfahrern (m/w/d) wird vereinfacht.

Ab März 2024 wird es die folgenden Änderungen geben:

  • Fachkräfte mit Berufserfahrung und einem Abschluss im Heimatland können ohne Anerkennung als Fachkraft nach Deutschland einreisen, wenn gewisse Gehaltsgrenzen berücksichtigt werden.
  • Personen, die an Anpassungsqualifizierungen oder Ausgleichsmaßnahmen teilnehmen, können bis zu drei Jahre in Deutschland bleiben und nebenbei bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Eine sog. Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden ermöglicht es Personen aus Drittstaaten, das Anerkennungsverfahren in Deutschland durchzuführen.

Neu ab Juni 2024:

  • Personen aus Drittstaaten können mit der sogenannten Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche einreisen. Verschiedene Auswahlkriterien wie Qualifikation, Deutschlandbezug und Sprachkenntnisse qualifizieren dann zum Aufenthaltstitel für 1 Jahr.

Fazit

Das neue Gesetz erweitert die Möglichkeiten für die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erheblich und erleichtert es dadurch Unternehmen, qualifiziertes Personal aus dem Ausland zu gewinnen. Das Allheilmittel ist das Gesetz allerdings nicht, da es zum Teil zu hohe Gehaltsschwellen fordert und ausländische Handwerker:innen mit viel Berufserfahrung ohne formale Qualifikation weitestgehend ausschließt, in Deutschland arbeiten zu können.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz eröffnet neue Möglichkeiten für KMUs, internationale Talente zu gewinnen. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe können jedoch besondere Herausforderungen bei der Integration internationaler Fachkräfte auftreten. Möchten Sie herausfinden, wie gut Ihr Unternehmen aufgestellt ist, um Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren? Testen Sie kostenfrei die Stärke Ihrer Willkommenskultur für internationale Fachkräfte und machen Sie so Raum für Wachstum und einen Schritt für mehr Vielfalt in Ihrem Unternehmen. Das Assessment wurde in Kooperation mit dem BVMW Mitgliedsunternehmen Litus novum – Recruiting & Training GmbH entwickelt. Es bietet Ihnen die Gelegenheit, die Anziehungskraft Ihres Unternehmens auf internationale Fachkräfte zu evaluieren und potenzielle Optimierungsbereiche zu identifizieren.

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Insgesamt ist das Gesetz sehr vielfältig und komplex und hält viele einzelne weitere Regelungen bereit. Sollten Sie spezifische Fragen haben und eine Beratung wünschen, so kontaktieren Sie uns gerne

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