Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll den Gründungs- und Finanzstandort Deutschland international wettbewerbsfähiger machen und Zukunftsinvestitionen erleichtern.
Canva
Erfahren Sie in diesem Gesetzessteckbrief, was die Bundesregierung mit dem Altersvorsorgereformgesetz plant und was daran aus Unternehmerperspektive verbessert werden muss.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz plant die Bundesregierung eine Neuausrichtung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Hintergrund ist die anhaltende Schwäche der bisherigen Riester-Rente, die aufgrund hoher Komplexität, geringer Renditen und erheblicher Verwaltungsaufwände zunehmend an Akzeptanz verloren hat. Gleichzeitig steigt der finanzielle Druck auf die gesetzliche Rentenversicherung, die bereits zu einem erheblichen Teil aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Die Reform verfolgt das Ziel, die private kapitalgedeckte Vorsorge als tragende Ergänzung zur gesetzlichen Rente zu etablieren und damit langfristig zur Stabilisierung des Alterssicherungssystems beizutragen. Kern der Reform ist die Einführung eines neuen, kapitalmarktorientierten Altersvorsorgedepots, das die bisherige Riester-Rente ersetzt, Beitragsgarantien weitgehend aufhebt und die staatliche Förderung grundlegend neu ordnet.
Ziel des Gesetzes ist es, die private Altersvorsorge einfacher, transparenter, renditestärker und weniger bürokratisch auszugestalten. Durch eine stärkere Kapitalmarktorientierung und den Abbau administrativer Hürden sollen neue Anreize zum langfristigen Vorsorgesparen geschaffen werden. Gleichzeitig soll die steuerliche Förderung verständlicher und zielgenauer wirken, insbesondere für Personen mit kleinen und mittleren Einkommen. Insgesamt soll die Reform dazu beitragen, das Vertrauen in staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte wiederherzustellen und deren Verbreitung deutlich zu erhöhen. Hierzu werden neue Vorsorgeprodukte mit geringeren Kosten, flexibleren Auszahlungsoptionen und einer vereinfachten, beitragsbezogenen Förderung eingeführt.
Aus Sicht des Mittelstands enthält der Gesetzesentwurf zwar entlastende Ansätze, greift zentrale strukturelle Probleme jedoch nicht ausreichend auf und lässt wichtige Forderungen des BVMW unberücksichtigt.
Der BVMW bewertet den Reformansatz grundsätzlich positiv. Besonders begrüßt werden der Wegfall verpflichtender Beitragsgarantien, die stärkere Nutzung von Kapitalmarktrenditen sowie der Abbau komplexer Förder- und Produktstrukturen. Das geplante Altersvorsorgedepot wird als wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen privaten Altersvorsorge angesehen. Gleichzeitig sieht der Verband erheblichen Nachbesserungsbedarf. Aus Sicht des Mittelstands sollte die Förderung auf alle in Deutschland Steuerpflichtigen ausgeweitet werden, insbesondere auf Selbstständige. Zudem fordert der BVMW eine stärkere Bündelung der staatlichen Förderinstrumente in einem zentralen Vorsorgeprodukt sowie eine höhere und einheitlichere Förderquote, um die Attraktivität der privaten Altersvorsorge für alle Einkommensgruppen zu erhöhen. Dazu wurde jüngst eine Stellungnahme seitens des Verbandes veröffentlicht.