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Das Forschungszulagengesetz (FZulG) hat sich zum zentralen Förderinstrument in Deutschland entwickelt und die Innovationskraft der Unternehmen nach unserem Eindruck erheblich stärkt – insbesondere im Mittelstand. Daher begrüßen wir die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz und den „Investitionsbooster“ und die damit verbundene Ausweitung der Forschungszulagen. Die damit einhergehende höhere Komplexität und in der Folge höhere bürokratische Aufwendungen für die Antragstellenden, die BSFZ und die Finanzämter kritisieren wir.
Großer Vorteil der Forschungszulage im Vergleich zur klassischen Projektförderung mittels Zuschüsse war bislang stets die gute Zugänglichkeit bzw. Niedrigschwelligkeit und die geringe Bürokratie. Bei künftigen Änderungen am FZulG sollte daher sichergestellt werden, dass Komplexität und Bürokratie nicht weiter erhöht werden. Das BMF-Schreiben konkretisiert zahlreiche bislang nicht eindeutig geklärte Fragestellungen. Insofern begrüßen wir den Entwurf des BMF-Schreibens weitgehend.
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