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Themen

01.03.2023

Erfolge der politischen Arbeit: Arbeit und Soziales

Chancenkarte

Bis 2036 gehen 12,9 Millionen Beschäftigte in Rente. Dies führt zu einer Verschärfung der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Schon heute haben Unternehmen große Probleme, die passenden Fach- und Arbeitskräfte zu finden. Dabei werden Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung in Deutschland nicht in dem Maße genutzt, wie es möglich wäre. Im bisherigen Fachkräfteeinwanderungsgesetz besteht eine restriktive Wirkung durch das Zusammenwirken der bisherigen festgelegten Mindestkriterien.

Der BVMW fordert seit längerem die Einwanderung nicht nur von Akademikern, sondern auch von Fach- und Arbeitskräften zu fördern. Die Chancenkarte ist hier ein erster guter Schritt in die richtige Richtung. Vier Kriterien, wie Sprachqualifikation, Berufserfahrung, Ausbildung und Alter sollen die Eckpunkte für die Entscheidung bilden, wer nach Deutschland einwandern darf. Durch ein Punktesystem werden einzelne Kriterien gelockert und die Anerkennung von Abschlüssen erleichtert. Der BVMW sieht dies als guten ersten Schritt, jedoch sollten vor allem auch Angebote zur Sprachförderung parallel zur Einarbeitung geschaffen werden.

Fördern und Fordern bleibt erhalten

Mit dem Bürgergeld wurde die Grundsicherung für Arbeitssuchende grundlegend reformiert. Das Bürgergeld hat das Ziel, eine schnellere und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Daneben sollen die Arbeitsmarktchanen durch einen stärkeren Fokus auf Qualifizierung und Ausbildung gestärkt werden.

Mit der Reform des Hartz-4-Systems ging die Befürchtung einher, dass die Anreize zu arbeiten verringert werden. Der BVMW hat sich dafür eingesetzt, dass neben der Förderung auch das Prinzip des Forderns beim Bürgergeld erhalten bleibt. Der akute Mangel an Arbeits- und Fachkräften macht eine schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zwingend notwendig. Positiv sieht der BVMW daneben die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs. Bisher mussten so Hartz-IV-Beziehende auch Helferjobs annehmen, auch wenn eine Qualifizierung eigentlich sinnvoller gewesen wäre.

Qualifizierungsoffensive gegen den Fachkräftemangel

Mittelständische Unternehmen haben oft Schwierigkeiten, ihren Fachkräftebedarf zu decken. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften in vielen Branchen kann das Wirtschaftswachstum erheblich bremsen und die Qualität bestimmter Dienstleistungen schmälern. Das Problem ist vielschichtig und kann nur mit Maßnahmen verschiedener Art bekämpft werden.

Die vom BVMW vorgeschlagenen Lösungsansätze, wie die stärkere Integration von Frauen, Älteren oder Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt, finden sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag wieder. Überdies ist eine bedarfsgerechte Qualifizierungs- und Weiterbildungskultur unerlässlich, um eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive, im Zuge der Transformation der Arbeitswelt, zu garantieren.

Ende der Homeoffice-Pflicht

Die individuelle Planung der Arbeit im Betrieb ist ein wichtiger Grundsatz unternehmerischer Souveränität. Diese wurde durch die Homeoffice-Pflicht der Corona-Arbeitsschutzverordnung stark eingeschränkt und bedeutete gerade für mittelständische Unternehmen ein deutliches Plus an Bürokratie- und Planungsaufwand.

Der BVMW hat stark darauf gedrängt, die Homeoffice-Pflicht, welche in der Corona-Arbeitsschutzverordnung verankert war, zu beenden. War das Instrument noch geeignet für den betrieblichen Infektionsschutz, darf es nicht zu einer dauerhaften Einschränkung betrieblicher Eigenbestimmung werden. Deshalb war es ein richtiger Schritt, die Verpflichtung zum Home-Office zum 19. März 2022 auslaufen zu lassen.

Verlängerung der Sonderregelungen zur Kurzarbeit

Die Kurzarbeit war und ist eines der wichtigsten Instrumente in Krisenzeiten zum Erhalt eines stabilen Arbeitsmarktes. Wie bereits während der Finanzkrise 2008/2009 konnten auch im Zuge der Corona Pandemie hunderttausende Arbeitsplätze erhalten werden. Auch im Frühjahr 2022 spielt das Instrument der Kurzarbeit eine wichtige Rolle bei der Sicherung von Arbeitsplätzen und Unternehmensstandorten, denn viele Mittelständler haben die Auswirkungen der Pandemie noch nicht vollends überwunden. Der BVMW hat sich klar für eine Verlängerung der erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld über den 31. März 2022 hinaus eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aufrechtzuerhalten und ihre Liquidität in der Krise weiter zu sichern. Die Bundesregierung ist dieser Forderung nachgekommen und hat die Regelungen in einem ersten Schritt bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Wichtige Bedingungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben damit weiterhin herabgesetzt.

Flexibler Renteneintritt

Einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, obwohl man das Renteneintrittsalter
bereits überschritten hat, ist vielen Menschen ein großes Anliegen. Auf diese Weise kann die meist jahrzehntelange ausgeführte Profession auch im Alter weitergeführt und wichtige Erfahrungswerte an nachfolgende Generationen von Fachkräften weitergegeben werden. Die flexible Gestaltung des Renteneintritts wird in den kommenden Jahren aber auch aus einem anderen Grund wichtig: Der immer gravierender werdende Fachkräftemangel wird es immer wichtiger machen Angebote zu schaffen, mithilfe derer hochqualifizierte Mitarbeiter nach Möglichkeit länger im Berufsleben verbleiben können. Die Große Koalition verständigte sich 2016 auf den Einstieg in die Flexi-Rente, die der BVMW als einer der ersten politischen Akteure in die Diskussion eingebracht hat. Das Flexi-Rentengesetz wirkt dem drohenden Fachkräftemangel entgegen und verhindert eine zusätzliche Belastung der sozialen Sicherungssysteme um 230 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030. Die regierende Ampel-Koalition verweist im aktuellen Koalitionsvertrag ebenfalls auf die Möglichkeit der Flexi-Rente und möchte diese in ihrer Bekanntheit noch weiter stärken. Der BVMW setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass die Hürden für eine längere Erwerbstätigkeit abgebaut werden und zusätzliche Anreize für einen Verdienst im Alter geschaffen werden.

Faktorisierung der Verdienstobergrenze im Minijob

Der Minijob ist in vielen Branchen ein wichtiger Teil der Personalplanung, um bei saisonalen und branchenbedingten Produktions- und Distributionsspitzen flexibel zusätzliche Arbeitskräfte anzustellen. Gleichzeitig stellt das Modell des Minijobs für viele Arbeitnehmende eine flexible und in vielen Fällen unverzichtbare Hinzuverdienstmöglichkeit dar, besonders für Schüler, Studierende und Rentner.

Der BVMW spricht sich schon seit langem für einen zukunftsgerichteten Rahmen der Verdienstmöglichkeiten im Rahmen von Mini- und Midijobs aus. Das Problem ist, dass der Mindestlohn und damit die Durchschnittslöhne zwar seit Jahren steigen, Arbeitnehmende in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen jedoch nicht von dieser Entwicklung profitieren können, denn die letzte Anhebung der Verdienstobergrenze lag zuletzt bereits acht Jahre zurück. Der Mittelstand fordert daher eine Faktorisierung der Verdienstobergrenze im Minijob, welche eine monatliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden festlegt. Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober auf 12 Euro vorsieht, sowie gleichzeitig eine Anhebung der Minijob-Grenze auf 520 Euro mit dynamischer Kopplung an den Mindestlohn. Auch im neuen Gesetz soll sich die Minijob-Grenze jedoch an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Hier wird sich der BVMW auch weiter für eine deutliche Ausweitung stark machen.

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Erfolge der politischen Arbeit des BVMW  pdf / 2,9 MB

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